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400
genehmigte EB-1A-Greencards
66%
schneller als typische Visaprozesse
98%
Genehmigungsrate für alle Visatypen
Was ist eine EB-1A-Greencard?
Diese Greencard bietet den schnellsten Weg zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in den USA. Da kein Sponsoring durch den Arbeitgeber und keine Arbeitsmarktprüfung erforderlich sind und es auch keine jährliche Obergrenze gibt, gehört die EB-1A-Greencard zu den prestigeträchtigsten und effizientesten Wege zum Leben und Arbeiten in den USA.

Diese Personen sind für die EB-1A-Greencard qualifiziert
Startup-Gründer:innen
Ihre Investor:innen und Kund:innen befinden sich in den USA. Sie erwerben in den USA finanzielle Mittel, treffen Kund:innen und lassen Ihr Geschäft wachsen.
Ingenieur:innen und Data Scientists
Sie sind Top-Ingenieur:in oder Data Scientist und entwickeln und entdecken neue fortschrittliche Technologien.
Forscher:innen
Sie möchten nach Ihrem Abschluss in den USA in den kommerziellen Bereich wechseln oder Ihre Forschung fortsetzen.
Künstler:innen und Designer:innen
Der EB-1A-Greencard ist eine Option für Personen mit herausragenden Fähigkeiten in nahezu jedem Bereich. Auch wenn Sie an der Spitze Ihrer Branche stehen, können Sie für die EB-1A-Greencard qualifiziert sein.
Führungskräfte und Manager:innen
Auch Führungskräfte und Manager:innen in nahezu allen Bereichen können qualifiziert sein.
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Erfolgsgeschichten zur Immigrations
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Visumkategorie EB-1A?
Diese Visumkategorie wurde speziell für Personen entwickelt, die nachweislich über außergewöhnliche Fähigkeiten in ihrem Fachgebiet verfügen. Sie werden als Ausländer:innen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten („alien of extraordinary ability“) bezeichnet.
Welche Bereiche oder Berufe kommen für das EB-1A-Visum infrage?
Das EB-1A-Visum ist für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft und Sport verfügbar.
Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für das EB-1A-Visum?
- Um für dieses Einwanderungsvisum infrage zu kommen, müssen Sie außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport nachweisen. Unter anderem müssen Sie in diesem Bereich nachhaltige nationale oder internationale Anerkennung erhalten haben. Sie müssen mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen: Erhalt weniger bedeutender, nationaler oder international anerkannter Preise oder Auszeichnungen für herausragende Leistungen
- Mitgliedschaft in Verbänden, die herausragende Leistungen in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport voraussetzen
- Über Sie veröffentlichte Materialien in Fachpublikationen, bedeutenden Branchenpublikationen oder anderen wichtigen Medien in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport
- Tätigkeit als Jurymitglied zur Beurteilung der Arbeit anderer Personen auf demselben oder einem verwandten Gebiet
- Originelle wissenschaftliche, akademische, künstlerische, sportliche oder wirtschaftliche Beiträge von großer Bedeutung für das Fachgebiet
- Autorenschaft von wissenschaftlichen Artikeln in Fachpublikationen, bedeutenden Branchenpublikationen oder anderen wichtigen Medien
- Ausstellung in künstlerischen Ausstellungen oder Präsentationen
- Inhaberschaft einer führenden oder entscheidenden Rolle in angesehenen Organisationen
- Erhalt eines hohen Gehalts oder einer anderweitig bedeutend hohen Vergütung im Vergleich zu anderen in dem Bereich
- Kommerzieller Erfolg in den darstellenden Künsten
Wie kann ich eine nachhaltige nationale oder internationale Anerkennung für das EB-1A-Visum nachweisen?
Um eine nachhaltige nationale oder internationale Anerkennung für das EB-1A-Visum nachzuweisen, müssen Sie Ihre außergewöhnliche Befähigung nachweisen. Dazu müssen Sie mindestens drei der genannten Kriterien erfüllen oder eine einmalige Leistung wie einen Nobelpreis, Pulitzer-Preis, Oscar oder eine olympische Medaille vorweisen.
Welche Nachweise sind erforderlich, um einen EB-1A-Visumantrag zu stellen?
Für Ihren EB-1A-Visumantrag müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre außergewöhnlichen Fähigkeiten belegen. Dies umfasst Folgendes:
- Dokumentation von weniger bedeutenden national oder international anerkannten Preisen oder Auszeichnungen für Exzellenz
- Nachweis der Mitgliedschaft in Verbänden, die herausragende Leistungen in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport voraussetzen
- Über Sie veröffentlichte Materialien in Fachpublikationen, bedeutenden Branchenpublikationen oder anderen wichtigen Medien in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport
- Nachweis der Tätigkeit als Jurymitglied zur Beurteilung der Arbeit anderer Personen auf demselben oder einem verwandten Gebiet
- Dokumentation von originellen wissenschaftlichen, akademischen, künstlerischen, sportlichen oder wirtschaftlichen Beiträgen von großer Bedeutung für das Fachgebiet
- Autorenschaft von wissenschaftlichen Artikeln in Fachpublikationen, bedeutenden Branchenpublikationen oder anderen wichtigen Medien
- Nachweise für die Ausstellung in künstlerischen Ausstellungen oder Präsentationen
- Leistungsnachweis in einer führenden oder entscheidenden Rolle in angesehenen Organisationen
- Nachweis über ein hohes Gehalt oder eine anderweitig bedeutend hohe Vergütung im Vergleich zu anderen in dem Bereich
- Belege für den kommerziellen Erfolg in den darstellenden Künsten
Wie lange dauert das EB-1A-Visumverfahren?
Das EB-1A-Visumverfahren dauert in der Regel bis zu neun Monate. Allerdings ist auch eine beschleunigte Bearbeitung möglich, bei der die Entscheidung in 15 Kalendertagen getroffen wird.
Wie hoch ist die Genehmigungsrate für das EB-1A-Visum?
Die Genehmigungsrate für das EB-1A-Visum liegt bei über 90 %.
Kann ich mit einem EB-1A-Visum eine Greencard beantragen?
Ja, Sie können mit einem EB-1A-Visum eine Greencard beantragen. Das EB-1A-Visum ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu fünf Jahren in den Vereinigten Staaten. In dieser Zeit können Sie die volle US-Staatsbürgerschaft beantragen.
Kann ich selbst einen Antrag für das EB-1A-Visum stellen?
Ja, Selbstanträge für das EB-1A-Visum sind gestattet. Das bedeutet: Sie können auf Basis Ihrer beruflichen Errungenschaften das Visum ohne Sponsoring durch einen Arbeitgeber beantragen. Hierzu reichen Sie die I-140 Immigrant Petition for Alien Workers ein.
Können Familienmitglieder in meinen EB-1A-Visumantrag aufgenommen werden?
Ja, Familienmitglieder wie Ehepartner:innen und Kinder können in Ihren EB-1A-Visumantrag aufgenommen werden und als unterhaltsberechtigte Personen eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
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