Deel ist Ihr schnellster Weg zur Green Card – beantragen Sie noch heute eine EB-1A

Beschleunigen Sie Ihren Green-Card-Antrag mit unserer KI-gestützten Plattform und Unterstützung durch interne Rechtsexperten.

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Vertrauen mehr als 40.000 Unternehmen – von Startups bis zu Konzernen

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Deel vereinfacht den Prozess

Unser internes Team führt eine kurze Prüfung durch, um sicherzustellen, dass Sie die Voraussetzungen für die EB-1A-Green Card erfüllen.

400

Genehmigte EB-1A Green Cards

66%

schneller als der übliche Visaprozess

98%

Genehmigungsquote für alle Visaarten

Was ist eine EB-1A-Green Card?

Die EB-1A-Green Card bietet den schnellsten Weg zur dauerhaften Niederlassung in den USA. Da kein Arbeitgeber-Sponsoring erforderlich ist, keine jährliche Obergrenze besteht und kein Verfahren zur Arbeitszertifizierung notwendig ist, zählt die EB-1A zu den prestigeträchtigsten und effizientesten Wegen, in den USA zu leben und zu arbeiten.

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Sehen Sie, wer für die EB-1A-Green Card qualifiziert ist

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Startup-Gründer

Ihre Investoren und Kunden befinden sich in den USA. Beschaffen Sie Kapital, stellen Sie Mitarbeiter ein, treffen Sie Kunden und treiben Sie das Wachstum Ihres Unternehmens in den USA voran.

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Ingenieure und Datenwissenschaftler

Sie sind ein Top-Ingenieur oder Data Scientist, der neue fortschrittliche Technologien entwickelt und entdeckt.

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Forscher

Sie möchten Ihre Forschung in den USA kommerzialisieren oder nach Ihrem Abschluss fortsetzen.

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Künstler und Designer

Die EB-1A ist eine Option für herausragende Persönlichkeiten in nahezu jedem Bereich. Sie können sich auch qualifizieren, wenn Sie an der Spitze Ihrer Branche stehen.

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Führungskräfte und Manager

Führungskräfte und leitende Angestellte aus nahezu jedem Bereich können sich ebenfalls für die EB-1A qualifizieren.

Überlassen Sie Deel die Papierarbeit und rechtlichen Details

Erhalten Sie persönliche Beratung und Unterstützung

Sie erhalten einen persönlichen Einwanderungsanwalt, der anhand Ihrer Ziele und Qualifikationen einen Fallplan erstellt, Ihre gesamte Bewerbung prüft und Fragen beantwortet.

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Erfolgsgeschichten zur Einwanderung

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„Dank Deel haben wir unsere Visa erhalten und sind jetzt auf dem Weg zu unseren Green Cards. Der Support ist herausragend – stets erreichbar und hat all unsere Fragen und Anliegen mit großer Professionalität behandelt. Ohne sie hätten wir es nicht geschafft!“

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Pablo

Co-founder at Happy Robot

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„Ich habe endlich einen herausragenden Visumsanwalt bei Deel Immigration gefunden. Sie beschafften mir das O‑1‑Visum innerhalb von Wochen und jetzt reiche ich meine Green Card ein. Vorher habe ich ein Vermögen für schlechte Anwälte verschwendet.“

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Anne McNamara

Co-founder of ShineX

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„Weil Deel den Einwanderungsprozess extrem einfach macht, können wir uns auf unsere Kernaufgaben konzentrieren, ohne zu viel Zeit oder Ressourcen zu investieren. Sie laden einfach alles hoch und Deel übernimmt den Rest.“

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Adewale Yusuf

Co-founder, TalentQL and CEO of AltSchool Africa.

FAQs

Diese Visumkategorie ist speziell für Personen gedacht, die in ihrem Fachgebiet als außergewöhnlich begabt anerkannt sind. Solche Personen werden häufig als Personen außergewöhnlicher Fähigkeiten bezeichnet.

Das EB-1A-Visa richtet sich an Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in den Wissenschaften, Künsten, der Bildung, der Wirtschaft und im Leistungssport.

Um für dieses Einwanderungsvisum berechtigt zu sein, müssen Sie außergewöhnliche Fähigkeiten in den Wissenschaften, Künsten, der Bildung, der Wirtschaft oder dem Leistungssport nachweisen. Dazu müssen Sie anhaltende nationale oder internationale Anerkennung in Ihrem Fachgebiet vorweisen. Sie müssen mindestens drei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Erhalt national oder international anerkannter Preise oder Auszeichnungen für herausragende Leistungen
  • Mitgliedschaft in Vereinigungen, die herausragende Leistungen in den Wissenschaften, Künsten, der Bildung, der Wirtschaft oder dem Leistungssport voraussetzen
  • Veröffentlichungen über Sie in Fachzeitschriften, wichtigen Branchenpublikationen oder anderen bedeutenden Medien, die sich auf Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Sport beziehen
  • Mitwirkung als Juror oder Gutachter für die Arbeiten anderer im gleichen oder einem verwandten Fachgebiet
  • Originale wissenschaftliche, fachliche, künstlerische, sportliche oder geschäftsbezogene Beiträge von erheblicher Bedeutung für das Fachgebiet
  • Autorenschaft wissenschaftlicher Artikel in Fachzeitschriften, wichtigen Branchenpublikationen oder anderen bedeutenden Medien
  • Präsentation Ihrer Arbeiten auf künstlerischen Ausstellungen oder Schauen
  • Ausübung einer führenden oder entscheidenden Rolle in angesehenen Organisationen
  • Ein hohes Gehalt oder eine deutlich überdurchschnittliche Vergütung im Vergleich zu anderen in Ihrem Fachgebiet
  • Kommerzieller Erfolg in den darstellenden Künsten

Um anhaltende nationale oder internationale Anerkennung für das EB-1A-Visa nachzuweisen, müssen Sie Belege für Ihre außergewöhnliche Fähigkeit vorlegen. Dazu gehört, mindestens drei der angegebenen Kriterien zu erfüllen oder einen einmaligen herausragenden Erfolg nachzuweisen, wie z. B. einen Nobelpreis, Pulitzer‑Preis, Oscar oder eine olympische Medaille.

Um Ihren EB-1A-Visa-Antrag zu unterstützen, müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre außergewöhnlichen Fähigkeiten belegen. Dazu gehören:

  • Dokumentation national oder international anerkannter Preise oder Auszeichnungen für herausragende Leistungen
  • Nachweise über die Mitgliedschaft in Vereinigungen, die herausragende Leistungen voraussetzen
  • Veröffentlichungen über Sie in Fachzeitschriften, wichtigen Branchenpublikationen oder anderen bedeutenden Medien
  • Nachweise über die Tätigkeit als Juror oder Gutachter für Arbeiten anderer im gleichen oder verwandten Fachgebiet
  • Dokumentation originaler wissenschaftlicher, fachlicher, künstlerischer, sportlicher oder geschäftsbezogener Beiträge von großer Bedeutung
  • Nachweise über die Autorenschaft wissenschaftlicher Artikel in Fachzeitschriften, wichtigen Branchenpublikationen oder anderen bedeutenden Medien
  • Nachweise über Präsentationen Ihrer Arbeiten auf künstlerischen Ausstellungen oder Schauen
  • Nachweise über die Ausübung einer führenden oder entscheidenden Rolle in angesehenen Organisationen
  • Nachweise über ein hohes Gehalt oder eine deutlich überdurchschnittliche Vergütung im Vergleich zu anderen in Ihrem Fachgebiet
  • Nachweise über kommerziellen Erfolg in den darstellenden Künsten

Der Prozess für das EB-1A-Visa dauert in der Regel bis zu neun Monate. Es ist jedoch eine beschleunigte Bearbeitung verfügbar, die die Entscheidungszeit auf 15 Kalendertage verkürzen kann.

Die Genehmigungsquote für das EB-1A-Visa liegt bei über 90 %.

Ja. Mit dem EB-1A-Visa können Sie eine Green Card beantragen. Das EB-1A-Visa ermöglicht eine Aufenthaltsdauer von bis zu fünf Jahren in den USA, während derer Sie die US‑Staatsbürgerschaft beantragen können.

Ja, ein Selbstantrag ist beim EB-1A-Visa zulässig. Das bedeutet, dass Sie aufgrund Ihrer beruflichen Leistungen ohne Sponsoring durch einen Arbeitgeber ein Einwanderungsverfahren einleiten können. Sie würden ein I-140 Immigrant Petition for Alien Workers einreichen.

Ja, Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder können in Ihren EB-1A-Visumantrag aufgenommen werden und können als Angehörige eine Aufenthaltsberechtigung erhalten.