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Artikel

4 mins

Arbeitsvisum in Deutschland

Immigration

Autor

Das Deel-Team

Letzte Aktualisierung

25 Februar, 2025

Veröffentlicht

25 Februar, 2025

Inhaltsverzeichnis

Benötigen alle Ausländer:innen ein Arbeitsvisum, um in Deutschland zu arbeiten?

Benötigen EU-Bürger ein Arbeitsvisum für Deutschland?

Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum in Deutschland

Vorrangprüfung

Wo beantragt man ein Arbeitsvisum für Deutschland?

Das Wichtigste in Kürze
  1. Ein Arbeitsvisum erfordert ein spezifisches Jobangebot, eine in Deutschland anerkannte Qualifikation und gegebenenfalls eine Berufsausübungserlaubnis. Für hoch qualifizierte Fachkräfte und Akademiker sowie Personen mit Berufsqualifikationen in Mangelberufen sind die Hürden geringer.
  2. Ob ein Arbeitsvisum erforderlich ist, hängt vom Herkunftsland ab. Bürger bestimmter Länder wie Australien, Kanada oder den USA können das Visum nach der Einreise beantragen, während Drittstaatsangehörige das Visum vor der Einreise benötigen.
  3. Das Arbeitsvisum wird bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt. Die Plattform "Make-It-In-Germany" bietet Informationen zu den Antragsformularen und die Agentur für Arbeit oder die Ausländerbehörde können bei individuellen Fragen weiterhelfen.

Deutschland ist ein beliebter Arbeitsstandort für Menschen aus aller Welt. Gute Arbeitsbedingungen und Lebensverhältnisse rücken das Land bei der weltweiten Arbeitsplatzsuche in den Fokus. Damit Migrant:innen hier legal und abgesichert arbeiten können, benötigen sie ein Arbeitsvisum. Es gibt verschiedene Wege, um diese Visa zu erhalten, bei denen jeweils verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Benötigen alle Ausländer:innen ein Arbeitsvisum, um in Deutschland zu arbeiten?

Die Notwendigkeit eines Arbeitsvisums in Deutschland ist abhängig vom Herkunftsland der Person. Generell ist ein Arbeitsvisum für die Bundesrepublik vor der Einreise der Person notwendig. Die Beschäftigungsverordnung reguliert, wer einen Arbeitsmarktzugang hierzulande erhält und wer nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen für folgende Länder, deren Angehörige ein Arbeitsvisum nach der Anreise erhalten können:

  • Australien
  • Japan
  • Neuseeland
  • USA
  • Kanada
  • Republik Korea
  • Israel

Drittstaatsangehörige, die nicht aus diesen Ländern kommen, benötigen das Visum vor ihrer Anreise. Flüchtlinge, Asylberechtigte sowie Ausländer:innen mit einer Niederlassungserlaubnis haben nach dem Aufenthaltsgesetz ein Recht auf legale Arbeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Je nach Aufenthaltszweck der einreisenden Person existieren unterschiedliche Visa. Um das richtige Visum zu ermitteln, kann Ihnen der Visa Navigator des Auswärtigen Amts weiterhelfen.

Unter Umständen ist für die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Die Agentur für Arbeit muss zudem für die Aufnahme einer Tätigkeit ohne eine erforderliche qualifizierte Berufsausbildung zustimmen. In anderen Fällen eines Beschäftigungsverhältnisses, zum Beispiel bei einem Praktikum, benötigt es keine Zustimmung.

Die Zulassung von Ausländer:innen zum deutschen Arbeitsmarkt wird durch die Beschäftigungsverordnung limitiert. Grundsätzlich ist der Zugang zum Arbeitsmarkt auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Auch für eine selbstständige Tätigkeit bedarf es vorher der Zustimmung einer Behörde. Die Genehmigungspflicht durch die Ausländerbehörde entfällt für anerkannte Geflüchtete. Bei Fragen zu individuellen Fällen kann die Agentur für Arbeit oder Ausländerbehörde auch weiterhelfen.

Benötigen EU-Bürger ein Arbeitsvisum für Deutschland?

EU-Bürger und Einwohner des Schengen-Raums benötigen keine gesonderte Genehmigung zur Arbeitsaufnahme. Sie sind arbeitsrechtlich deutschen Staatsbürgern gleichgestellt. Selbiges zählt für Personen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR-Staaten) und die Schweiz. Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, ferner Island, Liechtenstein und Norwegen.

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Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum in Deutschland

Eine Arbeitserlaubnis wird in Deutschland gesetzlich durch das Zuwanderungsgesetz (ZuwandG) bzw. Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie die Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV) geregelt. Zusätzliche Informationen finden Sie auch im Merkblatt der Agentur für Arbeit.

Personen ohne oder mit geringer Qualifikation haben begrenzte Möglichkeiten, einen Arbeitsmarktzugang in Deutschland zu erhalten. Für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte – ausgebildete Personen mit Hochschulabschluss – wurden hingegen die rechtlichen Barrieren für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland stärker reduziert. Zudem ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt in sogenannten Mangelberufen ohne vorherige Vorrangprüfung möglich.

Vorrangprüfung

Bei der Vorrangprüfung handelt es sich um eine Überprüfung des Arbeitsmarktes durch die Bundesagentur für Arbeit. Diese wird in der Regel dann durchgeführt, wenn Ausländer:innen aus Drittstaaten eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen wollen. Sobald sie sich für eine Stelle in der Bundesrepublik bewerben, wird dadurch kontrolliert, ob andere Personen einen Vorrang haben. Zu den Bevorrechtigten gehören deutsche Staatsangehörige, EU-Bürger und Personen mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis.

Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum für Fachkräfte und Akademiker:innen

Für den Erhalt eines Arbeitsvisums benötigen Sie:

  • ein spezifisches Jobangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland
  • eine Ausbildung oder Qualifikation, die einem deutschen Bildungsabschluss entsprechen
  • eine in Deutschland offiziell anerkannte Qualifikation
  • eine Berufsausübungserlaubnis. Falls Ihr Beruf einer speziellen Regulierung unterliegt, benötigen Sie eine

Blaue Karte EU

Seit dem August 2012 existiert die sogenannte Blaue Karte als befristeter Aufenthaltstitel für die gesamte Europäische Union. Sie soll es Akademiker:innen mit anerkanntem Hochschulabschluss oder qualifizierter Ausbildung den Arbeitsmarktzugang innerhalb der EU erleichtern.

Obwohl die Blaue Karte für die gesamte Europäische Union existiert, bestehen oft leichte Unterschiede bei den Voraussetzungen zwischen den verschiedenen Ländern innerhalb der EU, hauptsächlich in Bezug auf das Mindestgehalt.

Blaue Karte EU für Deutschland

Als Grundvoraussetzung für den Erhalt der Blauen Karte für Deutschland gilt, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 55.200 € brutto vorliegen muss. Die sonst notwendige Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit entfällt bei der Blauen Karte.

Wo beantragt man ein Arbeitsvisum für Deutschland?

Sind die Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum überprüft und erfüllt, können sich interessierte Ausländer:innen bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung melden und einen Termin in ihrem Heimatland vereinbaren. In jedem Falle ist für einen kurzen oder längerfristigen Aufenthalt ein gültiger Reisepass notwendig.

Unter der staatlichen Website Make-It-In-Germany finden Sie Informationen zu den Antragsformularen, mit denen sich Interessenten bei der jeweiligen deutschen Botschaft bewerben können. Zudem kann bei Fragen zu individuellen Fällen entweder die Arbeitsagentur oder die zuständige Ausländerbehörde Klarheit verschaffen.

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