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Scheinselbstständigkeit: Freelancer:in oder Arbeitnehmer:in
Frelancer:innen-Management
Recht & Compliance
Autor
Das Deel-Team
Veröffentlicht
27 März, 2023
Letzte Aktualisierung
20 Januar, 2025

Das Wichtigste in Kürze
- Unter Scheinselbstständigkeit von Arbeitnehmer:innen versteht man die illegale Praxis, Arbeitnehmer:innen als unabhängige Freelancer:innen einzustufen, obwohl sie als Arbeitnehmer:innen eingestuft werden sollten.
- Die Scheinselbstständigkeit ist eine Form der Ausbeutung von Arbeitnehmer:innen, die zu einem Verlust öffentlicher Steuereinnahmen und zu unlauterem Wettbewerb führen kann.
- Unternehmen und Freiberufler sind dafür verantwortlich, sich über die örtlichen Richtlinien zur Einstufung von Arbeitnehmer:innen zu informieren, um eine falsche Einstufung und damit verbundene Konsequenzen zu vermeiden.
Unter Scheinselbstständigkeit versteht man in Deutschland die illegale Praxis, Arbeitnehmer:innen – oft durch einen Werkvertrag oder Dienstvertrag nach BGB – als unabhängige freie Mitarbeiter und nicht als Angestellte einzustufen. Dadurch werden ihnen gesetzlicher Schutz und Benefits vorenthalten, was zu gravierenden steuerrechtlichen und regulatorischen Konsequenzen für Unternehmen führen kann.
Die falsche Einstufung von Arbeitnehmer:innen beim Auftragsverhältnis wird auch als Scheinselbstständigkeit bezeichnet.
Die Einstufung von Arbeitnehmer:innen als abhängig Beschäftigte oder freie Mitarbeiter in selbstständiger Tätigkeit hängt von Faktoren wie der finanziellen Beziehung der Arbeitnehmer:in zu einem Unternehmen und dem Grad der Flexibilität und Kontrolle über die eigene Arbeit ab, wie unter anderem feste Arbeitszeiten, persönliche Abhängigkeit, Entscheidungsfreiheit oder eine eigene Betriebsstätte.
In diesem Artikel befassen wir uns mit den Problemen im Zusammenhang mit der Scheinselbstständigkeit von freien Mitarbeiter:innen, mit der korrekten Einstufung als Arbeitnehmer:in, mit den rechtlichen Folgen einer Scheinselbstständigkeit und mit den Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können, um diese Risiken zu minimieren.
Warum Scheinselbstständigkeit ein Problem für Unternehmen ist?
Im Jahr 2016 machte Uber US-amerikanische Unternehmen auf die Gefahren der Scheinselbstständigkeit von Freelancer:innen aufmerksam. Uber sah sich mit einer Sammelklage konfrontiert, in der behauptet wurde, dass es Tausende von Fahrer:innen aus Kalifornien und Massachusetts fälschlicherweise als unabhängige Auftragnehmer:innen eingestuft hatte, obwohl sie als abhängig Beschäftigte hätten eingestuft werden müssen.
Bei einigen Unternehmen ist die Scheinselbstständigkeit keine böse Absicht, sondern ein unabsichtlicher Fehler, der bei einer Betriebsprüfung aufgedeckt wird. Andere Unternehmen nutzen sie als unrechtmäßige Methode, um Kosten bei der Rentenversicherungspflicht zu sparen und Lohnsteuer zu umgehen. Die rechtlichen und finanziellen Strafen im Zusammenhang mit Scheinselbstständigkeit sind das Risiko allerdings nicht wert.
Scheinselbstständigkeit ist eine Form der Ausbeutung von Beschäftigten, die zu Steuerausfällen und unlauterem Wettbewerb führen kann. Wir erläutern diese Probleme im Folgenden genauer.
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Ausbeutung von Freelancer:innen
Eines der Hauptprobleme der Scheinselbstständigkeit besteht darin, dass Freelancer:innen nicht in den Genuss der Arbeitnehmerrechte und des Arbeitnehmerschutzes kommen. Je nach Land, in dem Freelancer:innen ihren Wohnsitz haben, umfassen die typischen Arbeitnehmerrechte folgende Punkte:
- Mindestlohn
- Leistungen bei Arbeitslosigkeit
- Rentenpläne
- Arbeitszeitgesetze
- Urlaubsanspruch
- Ruhepausen
- Krankheitsbedingter Arbeitsausfall
- Überstundenvergütung
Verlust öffentlicher Steuereinnahmen
Wenn Unternehmen als Auftraggebende tätig sind und ihre Arbeitnehmer:innen nicht als abhängige Beschäftigte, sondern als Freelancer:innen einstufen, müssen sie deren Einkünfte nicht einbehalten und an die örtlichen Steuerbehörden abführen. Die Vermeidung dieser Steuern führt zu einem erheblichen Verlust an Steuereinnahmen.
Unlauterer Wettbewerb
Die Arbeitskosten unabhängiger Freelancer:innen sind in der Regel viel niedriger als die von Mitarbeitenden in abhängiger Beschäftigung, da die Unternehmen keine obligatorischen Leistungen erbringen oder den Arbeitgeberanteil an den Lohnsteuern übernehmen müssen. Durch Scheinselbstständigkeit verschaffen sich Unternehmen einen unfairen finanziellen Vorteil im Vergleich zu Unternehmen, die Arbeitnehmer:innen einstellen und Benefits wie Rentenbeiträge und bezahlten Urlaub anbieten.
Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient zu Informationszwecken und sollte nicht als Rechtsberatung angesehen werden. Wenden Sie sich für weitere Informationen an einen Rechtsexperten, z. B. einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Welche Faktoren bestimmen die Einstufung als Arbeitnehmer:in oder Freelancer:in?
Das Arbeitsverhältnis zwischen dem einstellenden Unternehmen und den Arbeitnehmer:innen bestimmt die Einstufung. Im Folgenden erläutern wir den Unterschied zwischen einer Beauftragung als Freelancer:in oder einem Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer:in.
Arbeitnehmer:innen | Freelancer:innen | |
---|---|---|
Arbeitnehmer:innen arbeiten in der Regel für einen einzigen Arbeitgeber. | Geschäftsbeziehung | Freelancer:innen sind selbständig und arbeiten oft mit einem oder mehreren Kundenunternehmen zusammen. |
Arbeitnehmer:innen arbeiten in der Regel nach einem vom Unternehmen festgelegten Zeitplan in einem festen Vertragsverhältnis. | Zeitplan | Freelancer:innen legen ihre Arbeitszeiten und Zeitpläne selbst fest, manchmal auch den Arbeitsort. |
Arbeitnehmer:innen sind in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und erhalten von ihrem Arbeitgeber Arbeitsmittel (wie Computer, Visitenkarten usw.) oder Erstattungen. | Arbeitsmittel | Freelancer:innen haben in der Regel ihre eigenen Arbeitsmittel und tragen alle Geschäftskosten. |
Arbeitnehmer:innen werden kontinuierlich geschult und weiterentwickelt. | Training | Freelancer*innen verfügen bereits über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse. |
Arbeitnehmer:innen teilen sich die Steuern mit dem Arbeitgeber, die vom Bruttolohn einbehalten werden. | Steuern | Freelancer:innen sind für die Abgabe der Steuern für ihre Selbstständigkeit / auf ihr Einkommen selbst verantwortlich. |
Arbeitnehmer:innen erhalten sozialversicherungsrechtlich obligatorische Leistungen wie Krankenversicherung und Rentenbeiträge. | Obligatorische Leistungen | In den meisten Ländern haben Freelancer:innen keine Ansprüche auf obligatorische Leistungen und es besteht keine Sozialversicherungspflicht. |
Arbeitnehmer:innen erhalten ihr Gehalt über die Gehaltsabrechnung des Unternehmens. | Bezahlung | Freelancer:innen stellen ihre Leistungen in Rechnung. |
Arbeitnehmer:innen sind direkt einer Führungskraft unterstellt und sind weisungsgebunden. | Betreuung | Freelancer:innen werden nur minimal überwacht und folgen ihren eigenen Prozessen. |
Was sind die Strafen für Scheinselbstständigkeit?
Scheinselbstständigkeit liegt in Deutschland vor, wenn ein Arbeitsverhältnis fälschlicherweise als selbstständige Tätigkeit deklariert wird, obwohl der/die Betroffene in die Betriebsorganisation des Unternehmens eingebunden ist und keine unternehmerische Freiheit besitzt. Dies kann folgende rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen nach sich ziehen:
Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Das Unternehmen muss die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend nachzahlen.
- Der Zeitraum für die Nachforderung beträgt in der Regel bis zu vier Jahre (bei Vorsatz bis zu 30 Jahre).
- Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung können fällig werden.
Strafrechtliche Konsequenzen
- Scheinselbstständigkeit kann als Straftat gelten, insbesondere bei Vorsatz.
- Vorwurf des Sozialversicherungsbetrugs (§ 266a StGB): Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.
- Steuerrechtliche Verstöße (z. B. falsche Abführung der Lohnsteuer): Möglich sind Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Nachzahlungen von Lohnsteuer
- Das Unternehmen muss die Lohnsteuer für die gesamte Beschäftigungsdauer von Scheinselbstständigen nachzahlen.
- Auch hier können Säumniszuschläge und Strafzinsen anfallen.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen
- Scheinselbstständige werden rückwirkend als Arbeitnehmende anerkannt.
- Anspruch auf Urlaubsgeld, Überstundenvergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
- Kündigungsschutz und ggf. Ansprüche auf Sozialpläne bei Entlassungen.
Reputationsschäden
- Öffentlich bekannt werdende Fälle von Scheinselbstständigkeit können den Ruf des Unternehmens schädigen, was sich negativ auf Kundenbeziehungen und Rekrutierung auswirkt.
Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV)
- Die Deutsche Rentenversicherung überprüft bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit die Statusverhältnisse im Unternehmen.
- Bei einem negativen Ergebnis können empfindliche Bußgelder verhängt werden.
Risiken der Scheinselbstständigkeit vermeiden
Wie oben bereits erwähnt, entsteht eine Scheinselbstständigkeit nicht immer beabsichtigt. Manchmal kann die Beziehung zwischen Freelancer:innen und einem Kundenunternehmen verschwimmen, was bei langfristigen Vertragsverhältnissen häufig der Fall ist. Unternehmen müssen proaktiv sein und den Arbeitnehmerstatus sowie die Arbeitsbeziehung mit freien Mitarbeiter:innen regelmäßig überprüfen, um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.
Formulieren Sie klare und rechtssichere Vereinbarungen für Verträge mit Freelancer:innen
Ein solider Vertrag für Freelancer:innen regelt die Beziehung zwischen Freelancer:in und einstellendem Unternehmen. Die Vereinbarung kann auch als rechtliches Beweismittel dienen, falls ein Vorwurf der Scheinselbstständigkeit erhoben wird.
Dieses Dokument hat zwar keinen Bestand, wenn Sie Freelancer:innen wie Festangestellte behandeln, aber es ist eine gute Maßnahme zur Absicherung und hilft, klare Erwartungen für beide Parteien festzulegen.
Nutzen Sie für Einstellungen ein Drittunternehmen
Die Vergabe des Einstellungsprozesses an einen „Employer of Record“ (EOR) ist eine der einfachsten Möglichkeiten, eine korrekte Einstufung von Arbeitnehmer:innen in einem Beschäftigungsverhältnis zu gewährleisten, da die Compliance-Experten Ihre Arbeitnehmer:innen in Übereinstimmung mit den Arbeitsgesetzen des Landes einstufen werden, in dem Sie einstellen wollen.
Führen Sie regelmäßige Prüfungen bezüglich Scheinselbstständigkeit durch
Wenn ein Unternehmen mit mehreren Freelancer:innen arbeitet, wie beispielsweise Texter:innen und freien Mitarbeiter:innen im Grafikdesign, ist es ratsam, die Klassifizierung der Mitarbeitenden mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. Durch die Überprüfung des Status Ihrer Mitarbeitenden können Sie sicherstellen, dass Ihre Freelancer:innen nicht in den Status von Arbeitnehmer:innen abdriften und Nachzahlungen entstehen.
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Welche Schutzmaßnahmen gibt es für Freelancer:innen?
Um Freelancer:innen vor Ausbeutung zu schützen, die durch eine Scheinselbstständigkeit entstehen kann, haben die lokalen Behörden ihre eigenen Regeln aufgestellt.
In Australien zum Beispiel haben Freelancer:innen den gleichen Schutz vor Diskriminierung wie Angestellte. Unter Umständen muss das einstellende Unternehmen auch die Anforderungen an die Steuereinbehaltung erfüllen.
In Spanien haben Freelancer:innen, die mindestens 75 % ihres Einkommens von einem einzigen Kunden beziehen, Anspruch auf Arbeitnehmerleistungen.
Schutzmaßnahmen in Deutschland
Alle Regelungen zur Scheinselbstständigkeit basieren in Deutschland auf Bundesrecht und sind grundsätzlich einheitlich geregelt. Unterschiede können sich jedoch durch regionale Schwerpunktsetzungen, die Organisation der zuständigen Behörden oder die branchenspezifische Ausrichtung in einzelnen Bundesländern ergeben.
Nachfolgend einige Aspekte, die regionale Unterschiede oder spezifische Vorgehensweisen betreffen können:
Bundesrechtliche Grundlagen
Scheinselbstständigkeit wird auf Bundesebene hauptsächlich durch folgende Gesetze geregelt.
· Sozialgesetzbuch (SGB IV): Regelungen zur Sozialversicherungspflicht und Kriterien zur Abgrenzung von Selbstständigen und Arbeitnehmern.
· Arbeitsrecht: Bestimmungen, die Arbeitnehmerrechte (z. B. Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung, Urlaubsanspruch) und Pflichten definieren.
· Steuerrecht: Regelungen zur Abführung von Lohnsteuer durch den Arbeitgeber.
· Deutsche Rentenversicherung (DRV): Zuständig für die Prüfung von Scheinselbstständigkeit.
Diese Gesetze gelten einheitlich in allen Bundesländern.
Unterschiede in der Durchsetzung
Obwohl die gesetzlichen Regelungen bundesweit gelten, kann die Praxis der Prüfung und Durchsetzung Unterschiede aufweisen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund führt sogenannte Statusfeststellungsverfahren durch, um die Einstufung einer Person in abhängiger Beschäftigung oder in selbstständiger Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich zu klären. Die Zuständigkeit variiert je nach regionaler DRV-Direktion. Die Kontrolle der Steuerpflicht im Zusammenhang mit Scheinselbstständigkeit kann von den Landesfinanzbehörden unterschiedlich streng gehandhabt werden.
Regionale Schwerpunkte und Initiativen
Einige Bundesländer haben spezielle Programme oder Initiativen entwickelt, um Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit besser zu kontrollieren:
· In Bundesländern mit stark vertretenen Branchen, die anfällig für Scheinselbstständigkeit sind (z. B. Bauwesen, Medien und Kreativwirtschaft), gibt es oft intensivere Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls.
· In einigen Bundesländern in Deutschland arbeiten Gewerkschaften oder Verbände stärker mit den Behörden zusammen, um Betroffenen Hilfe anzubieten.
Lokale Arbeitsgerichtsurteile
Arbeitsgerichte, die auf Landesebene organisiert sind, fällen Entscheidungen, die die Auslegung von Scheinselbstständigkeit beeinflussen können. Auch wenn diese Urteile nicht direkt als Gesetze gelten, prägen sie oft die Praxis in der Region.
Können Freelancer:innen ein Unternehmen wegen Scheinselbstständigkeit anzeigen?
Freelancer:innen sollten die Website ihrer jeweiligen Landesregierung besuchen. Hier bekommen sie Informationen über das spezifische Verfahren zur Meldung eines Unternehmens wegen Scheinselbstständigkeit.
In Deutschland ist die Website der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die primäre Anlaufstelle für Informationen zum Thema Scheinselbstständigkeit, da sie für die Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status von Beschäftigten zuständig ist. Konkret können Sie dort Informationen über das Statusfeststellungsverfahren finden, das klärt, ob jemand scheinselbstständig ist oder nicht.
Wenn Freelancer:innen eine konkrete Prüfung oder Beratung benötigen, ist der direkte Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung ratsam, da diese die rechtlichen Fragen auch Jahre rückwirkend individuell klären kann.
Unsere Teams mögen Deel sehr. Es ist für beide Seiten sehr viel einfacher geworden. Wir können jetzt Berichte darüber erstellen, was wir unseren Freelancer:innen über Deel Contractor of Record gezahlt haben, und sie können den Verlauf ihrer Zahlungen zentral einsehen, anstatt sich durch ihre E-Mails wühlen zu müssen. Es vereinfacht auch die Zahlungen für die Kreditorenbuchhaltung, da sie alle Zahlungen auf einmal, sowohl an die über EOR eingestellten Mitarbeitenden als auch an die mit Contractor of Record eingestellten Freelancer:innen, vornehmen können.
—Chloe Riesenberg,,
People Specialist
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