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Was ist eine ausländische Tochtergesellschaft und welche Vor- und Nachteile hat sie?
Employe of Record
Recht & Compliance
Autor
Das Deel-Team
Letzte Aktualisierung
29 April, 2025
Veröffentlicht
29 April, 2025

Inhaltsverzeichnis
Was ist der Unterschied zwischen einer Zweigniederlassung und einer Tochtergesellschaft?
Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsstätte und einer Tochtergesellschaft?
Welche Vorteile hat die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft?
Welche Nachteile hat die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft?
Das Wichtigste in Kürze
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Eine ausländische Tochtergesellschaft ist ein rechtlich eigenständiges Unternehmen, das im Ausland gegründet wird, aber wirtschaftlich unter der Kontrolle einer inländischen Muttergesellschaft steht. Sie operiert meist unter eigenem Namen, unterliegt dem vor Ort geltenden Recht und ist im jeweiligen Land steuerpflichtig.
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Unternehmen profitieren hierdurch von direktem Marktzugang, besserer Kontrolle über lokale Geschäftsaktivitäten und Zugang zu lokalen Arbeitskräften. Eine ausländische Tochtergesellschaft ermöglicht es, Kundenbeziehungen vor Ort zu stärken und im Ausland Fuß zu fassen.
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Oft ist die Gründung allerdings mit hohen Kosten, komplexen rechtlichen Anforderungen und administrativem Aufwand verbunden. Hinzu kommen mögliche kulturelle Hürden und eine andere Arbeitskultur.
Eine ausländische Tochtergesellschaft ist ein Unternehmen, das sich ganz oder teilweise im Besitz eines anderen Unternehmens aus einem anderen Land befindet. Eine andere Bezeichnung für eine Tochtergesellschaft ist Tochterunternehmen. Wenn die Muttergesellschaft weniger als 50 % der ausländischen Gesellschaft besitzt, spricht man von einer Tochtergesellschaft im Minderheitsbesitz.
Die Gesellschaft, die das ausländische Unternehmen besitzt, wird als Holdinggesellschaft oder Muttergesellschaft bezeichnet.
Eine Muttergesellschaft kann zwar hundertprozentige Eigentümerin der Tochtergesellschaft sein, es handelt sich aber um zwei voneinander getrennte Unternehmen. Unter steuerlichen Gesichtspunkten und in Haftungsfragen gilt die Tochtergesellschaft als von der Muttergesellschaft getrennte juristische Person.
Die Tochtergesellschaft ist also eine eigenständige juristische Person. Dennoch kann die Holdinggesellschaft die Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaft kontrollieren. Wie weit dies reicht, hängt von der Höhe der Beteiligung der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft ab. Die Holdinggesellschaft bestimmt in der Regel Richtlinien und trifft Entscheidungen im Namen des ausländischen Unternehmens.
Was ist der Unterschied zwischen einer Zweigniederlassung und einer Tochtergesellschaft?
Eine Zweigniederlassung hängt von der Muttergesellschaft ab. Eine Tochtergesellschaft ist hingegen rechtlich unabhängig von der Muttergesellschaft.
Eine Zweigniederlassung ist ein in einem anderen Land ansässiger Teil der Muttergesellschaft. Die ausländische Zweigniederlassung ist von der Muttergesellschaft abhängig und übt dieselbe Geschäftstätigkeit aus wie die Muttergesellschaft. Sie ist so etwas wie eine Außenstelle: Sie befindet sich physisch an einem anderen Ort, wird aber in ihrer Funktionsweise (und rechtlich) von der Muttergesellschaft betrieben. Mit einer Zweigniederlassung verwenden Sie dieselbe Steuererklärung wie die Muttergesellschaft und profitieren von Steuervereinbarungen, die verhindern, dass Sie an beiden Standorten doppelt Steuern zahlen.
Eine Tochtergesellschaft hingegen ist ein rechtlich unabhängiges Unternehmen. Die Kontrolle liegt zwar nach wie vor bei der Muttergesellschaft, aber die Tochtergesellschaft ist sehr viel unabhängiger. Sie geht ihren eigenen Geschäften nach und steuert sich selbst. Sie muss auch alle lokalen Gesetze und Vorschriften des Gastlandes berücksichtigen. Diese können sich von denen des Heimatlandes erheblich unterscheiden. Eine ausländische Tochtergesellschaft hat auch mehr steuerliche Verpflichtungen und muss als eigenes Unternehmen gesonderte Unterlagen einreichen.
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Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsstätte und einer Tochtergesellschaft?
Eine Tochtergesellschaft ist ein ausländisches Unternehmen, das im Wesentlichen von der Steuerbehörde ihres Heimatlandes kontrolliert wird. Eine Betriebsstätte ist dagegen ein ausländisches Unternehmen, bei dem die Steuerhoheit zum Teil an das Gastland abgegeben wird.
Eine Betriebsstätte ist ein internationales Steuerkonzept. In vielen Ländern dient es dazu, ausländische Unternehmen, die beabsichtigt oder unbeabsichtigt Steuern im Gastland vermeiden, in gewisser Weise steuerlich zu kontrollieren.
Ein ausländisches Unternehmen kann den Status einer Betriebsstätte erlangen oder zugewiesen bekommen, wenn es folgende Kriterien erfüllt:
- Es gibt einen festen Geschäftssitz im Gastland.
- Das Unternehmen ist ein abhängiger Vertreter, d. h. die Muttergesellschaft ist gewöhnlich dazu befugt, im Namen des ausländischen Unternehmens im Gastland Verträge zu schließen.
Eine ausländische Tochtergesellschaft kann in die Kategorie einer Betriebsstätte fallen, wenn sie als abhängiger Vertreter der Muttergesellschaft „handelt“.
Fällt ein ausländisches Unternehmen in die Kategorie einer Betriebsstätte, beansprucht das Gastland das Recht, lokale Steuern auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu erheben. Zu diesen lokalen Steuern zählen etwa Einkommenssteuer auf Gewinne, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer und andere Verbrauchssteuern. Die Betriebsstätte muss sich möglicherweise auch vor Ort registrieren und die Vorschriften in Bezug auf Lohn- und Körperschaftssteuer einhalten.
Unter zwei Voraussetzungen lässt sich die Einstufung als abhängiger Vertreter vermeiden:
- Das ausländische Unternehmen muss sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich unabhängig vom Unternehmen sein.
- Das ausländische Unternehmen muss im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs Tätigkeiten für das Unternehmen ausführen.
Welche Vorteile hat die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft?
Die Gründung einer Tochtergesellschaft in einem anderen Land hat viele Vorteile. Neben der Erschließung neuer und rentabler Geschäftsmöglichkeiten gibt es verschiedene Steuervorteile und Anreize für die globale Expansion.
Zugang zu neuen weltweiten Märkten und Arbeitskräften: Eine ausländische Tochtergesellschaft bietet der Muttergesellschaft die Möglichkeit, ihr Produkt oder ihre Dienstleistungen weltweit auf neuen, lukrativen Märkten einzuführen. Ein Unternehmen kann auf diese Weise auch ohne Vermittler wie etwa einen Employer of Record Vollzeitbeschäftigte im Ausland einstellen.
Diversifiziertes Arbeitspensum: Expandierende Unternehmen können mithilfe von Tochtergesellschaften ihre ständig wachsenden Aktivitäten bewältigen. Das Arbeitspensum kann in kleinere Gruppen aufgeteilt und an Tochterunternehmen delegiert werden. In- und ausländische Beschäftigte können sich so auf kleinere Aufgaben konzentrieren und das gesamte Arbeitspensum besser bewältigen.
Mehr Glaubwürdigkeit auf neuen Märkten: Unternehmen und Behörden vor Ort nehmen Unternehmen wahrscheinlich ernster, wenn sie Tochtergesellschaften in ihrem Land gründen. Lokale Unternehmen machen lieber Geschäfte mit einer ausländischen Tochtergesellschaft, die im Land ihrer Geschäftstätigkeit registriert und rechtlich und steuerlich vertreten ist.
Beschränkte Haftung der Holdinggesellschaft: Eine Muttergesellschaft haftet nur beschränkt für die Geschäftstätigkeit ihrer ausländischen Tochtergesellschaft. D. h. die Muttergesellschaft hat ein hohes Maß an Kontrolle, geht aber nur sehr geringe Risiken ein.
Möglichkeiten ausländischer Direktinvestitionen: Ein Unternehmen, das in einem anderen Land investiert, bringt nützliche Fachkenntnisse und Fähigkeiten mit. Diese sind attraktiv für Auslandsinvestitionen.
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Welche Nachteile hat die Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft?
Die Gründung ausländischer Tochtergesellschaften kann von großem Nutzen sein. Es müssen aber auch einige Herausforderungen beachtet werden. Vor allem die Führung der ausländischen Tochtergesellschaft entsprechend den Plänen der Holdinggesellschaft ist mit Nachteilen verbunden.
Langwieriger und kostspieliger Prozess: Die ordnungsgemäße Gründung einer ausländischen Tochtergesellschaft erfordert viel Zeit. Allein die Vorbereitung und Planung kann sich über Monate hinziehen oder sogar noch länger dauern.
Der Erwerb und die erfolgreiche Führung eines Unternehmens auf einem völlig neuen Markt ist mit Kosten verbunden. Zudem erfordert es eine sorgfältige Recherche und eine beträchtliche Investition.
In der Regel lohnt sich dies. Aber nicht alle Unternehmen verfügen über die erforderlichen zeitlichen und finanziellen Ressourcen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie sich auf mehreren neuen Märkten niederlassen oder Mitarbeitende in mehreren Ländern einstellen wollen.
Kulturelle Unterschiede und andere Zeitvorstellungen: Wenn man in einem internationalen Unternehmen arbeitet, muss man sich an unterschiedliche Geschäftskulturen und Herangehensweisen der Arbeitsbewältigung anpassen. Holdinggesellschaften besetzen ihre ausländischen Tochtergesellschaften in der Regel mit Beschäftigten aus dem Gastland. Daher kann es Konflikte mit dem Management der Holdinggesellschaft geben, etwa was zeitliche Vorgaben oder Urlaubstage angeht. Durch rechtzeitige Planung und die richtige Umsetzung sind solche Konflikte aber gut zu bewältigen.
Mehr administrativer Aufwand: Auf Unternehmensebene kann es schwieriger sein, Entscheidungen zu treffen, da Entscheidungen verschiedene Ebenen der Mutter- und Tochtergesellschaft durchlaufen müssen.
Weil sie sich in unterschiedlichen Ländern befinden, gelten für die Holding- und die Tochtergesellschaft manchmal auch kollidierende Steuergesetze und andere Vorschriften.
Deshalb dauert es oft bedeutend länger als normalerweise, bis man weiß, was zu tun ist und mehr Personen müssen einbezogen werden. Möglicherweise müssen beide Unternehmen eine Rechtsberatung hinzuziehen, um die unterschiedlichen Rechtsvorschriften der beiden Länder zu bewältigen. Die Rechtsteams von Deel können Ihnen beispielsweise helfen, internationale Vorschriften für Ihre globalen Teams einzuhalten.
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