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Pendlerpauschale 2026: Neue Regeln und Steuerplus

Globale Payroll

Arbeitnehmererfahrung

Globales HR

Autor

Das Deel-Team

Letzte Aktualisierung

04 März, 2026

Table of Contents

Pendlerpauschale 2026: Grundlagen und Berechnung

Pendlerpauschale in besonderen Fällen

Pendlerpauschale clever nutzen

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Pendlerpauschale wurde 2026 deutlich verbessert. Seit dem 1. Januar 2026 gilt dauerhaft ein Satz von 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Besonders Pendler:innen mit kurzen Strecken werden davon profitieren.
  2. Die Entfernungspauschale senkt das zu versteuernde Einkommen. Sie wirkt sich nicht als direkte Auszahlung aus, sondern reduziert die Steuerlast über die Werbungskosten. Entscheidend sind dabei Entfernung, Anzahl der Arbeitstage und der persönliche Steuersatz.
  3. Hybride Arbeit macht eine saubere Dokumentation wichtiger denn je. Homeoffice-Tage und Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte müssen klar getrennt werden, da beide Pauschalen nicht am selben Tag gelten. Wer hybrid arbeitet, muss Arbeitstage nachweisen können.

Auch 2026 bleibt die Pendlerpauschale ein zentrales steuerliches Instrument für Millionen Berufspendler:innen in Deutschland. Ob mit dem Auto, der Bahn oder dem Fahrrad - wer regelmäßig zur ersten Tätigkeitsstätte fährt, kann die Fahrtkosten weiterhin als Werbungskosten geltend machen.

Zum 1. Januar 2026 sind dabei wichtige Reformen in Kraft getreten: Die Entfernungspauschale wurde dauerhaft erhöht und gilt nun bereits ab dem ersten Kilometer in Höhe von 0,38 Euro pro einfacher Wegstrecke. Damit entfällt das bisherige Stufenmodell, bei dem für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 Euro angesetzt werden konnten. Besonders Pendler:innen mit kurzen Arbeitswegen profitieren dadurch deutlich stärker als in den Vorjahren.

Gerade vor dem Hintergrund steigender Mobilitätskosten – etwa durch höhere Energiepreise oder das teurere Deutschlandticket – gewinnt die Pendlerpauschale an Bedeutung. Gleichzeitig ist es wichtig, die Regelungen korrekt einzuordnen: Die Entfernungspauschale gilt ausschließlich für den Weg zur Arbeit und unterscheidet sich klar von der Kilometerpauschale bei Dienstreisen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche neuen Regeln 2026 gelten und wie Sie die Pendlerpauschale richtig berechnen.

Pendlerpauschale 2026: Grundlagen und Berechnung

Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist eine steuerliche Vergünstigung für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Sie ermöglicht es Arbeitnehmenden und anderen Steuerpflichtigen, beruflich bedingte Fahrtkosten pauschal als Werbungskosten geltend zu machen – unabhängig davon, wie sie zur Arbeit gelangen.

Die Pauschale wird immer auf Grundlage der einfachen Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort berechnet, also ohne Rückweg.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Ob Auto, Bahn, Fahrrad oder Fußweg: Entscheidend ist nicht die tatsächliche Art der Fortbewegung, sondern die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

Rechtlich geregelt ist die Pendlerpauschale in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Sie wurde eingeführt, um beruflich bedingte Mobilität steuerlich anzuerkennen, und wurde in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine zentrale Neuerung: Die Entfernungspauschale beträgt nun dauerhaft 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer, wodurch das frühere Stufenmodell entfällt.

Wer kann die Pendlerpauschale nutzen?

Grundsätzlich können alle steuerpflichtigen Personen die Pendlerpauschale in ihrer Steuererklärung ansetzen, sofern sie regelmäßig eine Arbeitsstätte außerhalb der eigenen Wohnung aufsuchen. Dazu zählen unter anderem:

  • Angestellte
  • Selbstständige
  • Auszubildende
  • Studierende
  • Beamte
  • Minijobber (unter bestimmten Voraussetzungen)

Nicht absetzbar ist die Pauschale hingegen für Fahrten im Rahmen von Dienstreisen oder für reine Homeoffice-Tätigkeit.

Warum die „erste Tätigkeitsstätte“ entscheidend ist

Für die steuerliche Anwendung ist der Begriff der ersten Tätigkeitsstätte zentral. Damit ist der Ort gemeint, an dem Arbeitnehmende dauerhaft und regelmäßig tätig sind, zum Beispiel das Büro.

Sie kann entweder im Arbeitsvertrag festgelegt sein oder sich aus den tatsächlichen Arbeitsbedingungen ergeben. Wer beispielsweise an drei Tagen pro Woche im Büro arbeitet und an zwei Tagen im Außendienst, hat in der Regel weiterhin das Büro als erste Tätigkeitsstätte.

Wichtig ist: Nur Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte fallen unter die Pendlerpauschale. Fahrten zu Kund:innen oder wechselnden Einsatzorten gelten als Reisekosten und werden steuerlich anders behandelt.

Höhe der Pendlerpauschale 2026: So wird sie berechnet

Die Pendlerpauschale wird pro vollem Kilometer der einfachen Strecke angesetzt. Seit 2026 gilt:

  • 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer

Damit profitieren besonders Pendler:innen mit kurzen Arbeitswegen, die zuvor nur 0,30 Euro pro Kilometer geltend machen konnten.

Beispielrechnung:
Eine Arbeitnehmerin pendelt an 220 Tagen im Jahr 30 Kilometer zur Arbeit:

  • 30 km × 0,38 € × 220 Tage = 2.508 € Werbungskosten

Wichtig: In der Regel wird die kürzeste Straßenverbindung zugrunde gelegt – es sei denn, eine längere Strecke ist verkehrstechnisch eindeutig sinnvoller.

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Pendlerpauschale in besonderen Fällen

Die Entfernungspauschale gilt grundsätzlich für alle regelmäßigen Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. In der Praxis gibt es jedoch Sonderfälle, bei denen zusätzliche Regeln oder Einschränkungen gelten – etwa bei Homeoffice, Fahrgemeinschaften oder der Nutzung eines Dienstwagens.

Pendlerpauschale bei öffentlichen Verkehrsmitteln

Auch wer mit Bus, Bahn oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, kann die Pendlerpauschale ganz normal geltend machen. Entscheidend ist nicht der Ticketpreis, sondern ausschließlich die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gilt grundsätzlich ein Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr. Liegen die tatsächlichen Kosten nachweislich darüber (z. B. bei teuren Jahreskarten oder langen Strecken), können diese statt der Pauschale angesetzt werden.

Wird ein Jobticket vom Arbeitgeber steuerfrei gestellt, darf für diese Strecke keine Entfernungspauschale zusätzlich angesetzt werden. Bei teilweiser Kostenübernahme kann hingegen der Eigenanteil absetzbar sein.

Besonderheiten bei Fahrgemeinschaften

Fahrgemeinschaften lohnen sich nicht nur finanziell und ökologisch, sondern bringen auch steuerlich klare Vorteile: Jede Person in der Fahrgemeinschaft darf die Pendlerpauschale für sich selbst in voller Höhe geltend machen – unabhängig davon, ob sie fährt oder mitfährt.

Es gibt keine Kürzung, nur weil die Fahrt gemeinsam erfolgt. Auch wechselnde Fahrgemeinschaften sind unproblematisch, solange die Anzahl der Arbeitstage realistisch angesetzt wird.

Homeoffice und Pendlerpauschale

Für Homeoffice-Tage kann keine Pendlerpauschale angesetzt werden, da kein Arbeitsweg zur ersten Tätigkeitsstätte stattfindet. Die Entfernungspauschale gilt ausschließlich für Tage, an denen tatsächlich ins Büro gefahren wurde.

Für reine Homeoffice-Tage steht stattdessen die Homeoffice-Pauschale zur Verfügung:

  • 6 Euro pro Tag
  • maximal 1.260 Euro jährlich
  • bis zu 210 Tage
  • auch ohne separates Arbeitszimmer

Beide Pauschalen lassen sich kombinieren, jedoch nicht am selben Tag. Wer hybrid arbeitet, sollte die Arbeitstage sorgfältig dokumentieren, um Rückfragen zu vermeiden.

Pendlerpauschale bei Teilzeitarbeit

Teilzeitkräfte können die Pendlerpauschale grundsätzlich genauso nutzen wie Vollzeitbeschäftigte. Entscheidend ist nicht die Stundenzahl, sondern die Anzahl der tatsächlichen Fahrten zur Arbeitsstätte.

Weniger Präsenztage bedeuten eine geringere Pauschale, allerdings erfolgt keine pauschale Kürzung wegen Teilzeit.

Pendlerpauschale bei Schichtarbeit

Auch bei Schichtarbeit kann die Pendlerpauschale für jeden Tag angesetzt werden, an dem tatsächlich zur Arbeit gefahren wurde – unabhängig von Uhrzeit oder Schichtmodell.

Wochenend- oder Feiertagsdienste zählen ebenfalls, solange es sich um Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte handelt.

Da Schichtpläne oft ungleichmäßig verteilt sind, sollten Einsatzlisten oder Dienstpläne aufbewahrt werden, um die Anzahl der Arbeitstage belegen zu können.

Pendlerpauschale bei Nutzung eines Dienstwagens

Bei Dienstwagen gelten besondere Regeln, da die Fahrtkosten häufig vom Arbeitgeber getragen werden. Ob die Pendlerpauschale angesetzt werden kann, hängt davon ab, ob der Arbeitsweg versteuert werden muss.

Wird der geldwerte Vorteil über die 1-%-Regel versteuert, fällt zusätzlich meist die sogenannte 0,03-%-Regel für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an. In diesem Fall kann die Pendlerpauschale genutzt werden, um die steuerliche Belastung abzumildern.

Wird der Dienstwagen hingegen ausschließlich dienstlich genutzt und nicht versteuert, ist keine Pendlerpauschale möglich, da keine eigenen Kosten entstehen.

Pendlerpauschale für Studierende und Azubis

Studierende und Auszubildende können die Pendlerpauschale grundsätzlich ansetzen, sofern sie steuerpflichtige Einkünfte haben, etwa durch einen Nebenjob, ein duales Studium oder eine vergütete Ausbildung.

Wichtig ist die Unterscheidung:

  • Erststudium: Fahrtkosten als Sonderausgaben (max. 6.000 € jährlich)
  • Zweitstudium oder Ausbildung: Werbungskosten möglich

Auch ohne unmittelbare Steuererstattung kann sich ein Verlustvortrag lohnen, wenn später Einkommen erzielt wird. In jedem Fall sollten Fahrtkosten sauber dokumentiert werden.

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Pendlerpauschale clever nutzen

Die Pendlerpauschale ist ein effektives Instrument, um die Steuerlast für Berufstätige zu senken – insbesondere, seit die Entfernungspauschale 2026 dauerhaft auf 0,38 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer angehoben wurde. Sie lässt sich unkompliziert in der Steuererklärung ansetzen, gilt unabhängig vom Verkehrsmittel und erfordert in der Regel keine Belege.

Damit Sie die Pendlerpauschale optimal nutzen, lohnt es sich jedoch, auf korrekte Angaben und eine saubere Dokumentation zu achten – vor allem bei hybriden Arbeitsmodellen, Teilzeit oder wechselnden Einsatzplänen.

Praktische Tipps für die Steuererklärung

Ein durchdachter Umgang mit der Entfernungspauschale kann am Ende des Jahres mehrere hundert Euro Steuerersparnis bringen. Besonders hilfreich ist es, wenn Sie:

  • nur die einfache Wegstrecke ansetzen
  • Homeoffice-Tage getrennt dokumentieren
  • Ihre tatsächlichen Arbeitstage realistisch erfassen
  • zusätzliche Werbungskosten sammeln, um den Pauschbetrag von 1.230 Euro zu überschreiten
  • bei längeren Strecken eine verkehrsgünstigere Route begründen können

Gerade bei Jobtickets oder Fahrtkostenzuschüssen durch Arbeitgeber:innen sollte zudem geprüft werden, wie sich diese Leistungen steuerlich auf die Entfernungspauschale auswirken.

Unterstützung für Unternehmen mit flexiblen Arbeitsmodellen

Für Arbeitgeber:innen wird die korrekte steuerliche Behandlung von Mobilitätsleistungen besonders relevant, wenn Teams hybrid arbeiten oder Mitarbeitende standortübergreifend beschäftigt werden.

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Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem Beitrag werden in gutem Glauben und nur zu allgemeinen Informationszwecken bereitgestellt. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der in diesem Beitrag enthaltenen Informationen.

FAQs

In der Praxis akzeptiert das Finanzamt häufig zwischen 200 und 230 Arbeitstage pro Jahr als realistische Größenordnung. Wer deutlich mehr ansetzt, sollte Schichtpläne, Kalender oder Arbeitgeberbescheinigungen bereithalten.

Ja. Wenn Sie Ihre Pendelstrecke oder Arbeitstage in einer früheren Steuererklärung falsch angegeben haben, können Sie innerhalb der Einspruchsfrist oder über eine Änderung nach § 173 AO unter Umständen eine Korrektur beantragen.

Unplausible Entfernungen oder zu viele Arbeitstage können zu Rückfragen oder einer Kürzung führen. Bei vorsätzlichen Falschangaben drohen Nachzahlungen, Zinsen und im Extremfall steuerrechtliche Konsequenzen.