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8 min read

Entgeltumwandlung: Was sie für Unternehmen und Arbeitnehmer:innen bedeutet

Globale Payroll

Autor

Das Deel-Team

Letzte Aktualisierung

14 Mai, 2025

Veröffentlicht

14 Mai, 2025

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Entgeltumwandlung und wie funktioniert sie?

Die Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge

Wann lohnt sich eine Entgeltumwandlung für Arbeitnehmende?

Andere Möglichkeiten der Entgeltumwandlung

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Das Wichtigste in Kürze
  • Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts in eine andere Leistung umgewandelt, am häufigsten in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.
  • Der umgewandelte Betrag ist bis zu einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze steuer- und sozialabgabenfrei. Arbeitgebende sind verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrags zu leisten.
  • Die Entgeltumwandlung lohnt sich vor allem für langfristig Beschäftigte und für Geringverdienende.

Was ist die Entgeltumwandlung und wie funktioniert sie?

Bei der Entgeltumwandlung treffen Arbeitnehmende und Arbeitgebende ein Abkommen, nach dem ein Teil des Bruttoentgelts der Mitarbeitenden (z. B. des Lohns oder von Boni) in anderweitige Leistungen umgewandelt wird. Mit Abstand am häufigsten wird die Entgeltumwandlung in Deutschland für die staatlich geförderte betriebliche Altersversorgung (bAV) genutzt.

In Deutschland haben alle Arbeitnehmer:innen einen rechtlichen Anspruch auf eine bAV durch Entgeltumwandlung – unabhängig davon, ob sie befristet oder unbefristet angestellt sind und ob sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten. Auch Minijobbende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie Auszubildende haben Anspruch auf die bAV in Form einer Entgeltumwandlung, genauso wie Geschäftsführende.

Gibt es einen Unterschied zwischen Entgeltumwandlung, deferred compensation und aufgeschobener Vergütung?

Der englische Ausdruck „deferred compensation“ oder seine deutsche Übersetzung „aufgeschobene Vergütung“ werden häufig als Synonyme zur Entgeltumwandlung genutzt. Allerdings sind sie missverständlich, da es sich genau genommen um keine aufgeschobene Vergütung handelt, sondern das gegenwärtige Einkommen reduziert und umgewandelt wird. Entgeltumwandlung ist daher der korrekte Begriff.

Die Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge

Wie hoch darf die Entgeltumwandlung sein?

Angestellte haben das Recht, bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Im Jahr 2025 entspricht das pro Jahr 3.864 Euro. Weitere 4 Prozent, also weitere 3.864 Euro, dürfen sie zusätzlich steuerfrei umwandeln, müssen auf diesen Betrag aber Sozialabgaben zahlen.

Wohin fließt das Geld aus der Entgeltumwandlung?

Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten, wo das Geld in der Zwischenzeit gelagert werden kann.

Dazu zählen:

  • Pensionskasse
  • Pensionsfond
  • Direktversicherung
  • Pensions- bzw. Direktzusage

Können die Beiträge aus der Entgeltumwandlung vorzeitig ausgezahlt werden?

In aller Regel können Beiträge aus der Entgeltumwandlung nicht vorzeitig ausgezahlt werden. Sie sind zweckgebunden für die Altersversorgung und unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen, um die steuerlichen Vorteile und den Vorsorgezweck zu wahren.

So wird die Entgeltumwandlung besteuert

Nach § 1a BetrAVG haben alle Arbeitnehmenden das Recht, einen Teil ihres vereinbarten Entgelts über den Arbeitgebenden für die betriebliche Altersversorgung zu nutzen.

Der Gesetzgeber fördert diese Art der betrieblichen Altersversorgung zusätzlich durch Steuererleichterungen: Der umgewandelte Anteil des Entgelts ist nach § 3 Ziff. 63 EStG von der Einkommensteuer und nach § 1 Abs. 1 Ziff. 4 u. 9 SvEV von Sozialabgaben befreit.

Bei der späteren Rentenzahlung ist der Betrag dafür einkommensteuerpflichtig. Wie alle anderen Rentenzahlungen fallen auf ihn außerdem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an.

Welchen Beitrag leisten Arbeitgebende zur Entgeltumwandlung?

Gemäß § 1a Abs. 1a BetrAVG sind Arbeitgebende verpflichtet, für alle ihre Arbeitnehmenden, die durch eine Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen, einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent zu leisten. Dieser Betrag wird zur umgewandelten Summe addiert. In aller Regel bleibt für Arbeitgebende bei der Entgeltumwandlung trotzdem eine Ersparnis übrig, da sie durch den geringeren Bruttolohn weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Förderung für Geringverdiener:innen

Für Geringverdiener:innen, die pro Jahr bis zu 30.900 Euro brutto verdienen, hat der Staat zusätzliche Anreize zu einer Entgeltumwandlung geschaffen. Wenn die Arbeitnehmenden von ihrem Recht zur Entgeltumwandlung Gebrauch machen und Arbeitgebende einen Betrag von 240 bis 960 Euro pro Jahr zur Entgeltumwandlung bezuschussen, erhalten die Arbeitgebenden 30 Prozent ihres Zuschusses vom Staat zurück.

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Wann lohnt sich eine Entgeltumwandlung für Arbeitnehmende?

Tendenziell lohnt sich eine Entgeltumwandlung eher für langfristig Beschäftigte. Bei Arbeitnehmenden, die häufig das Unternehmen wechseln, besteht die Gefahr, dass sie bei neuen Verträgen Anschlusskosten zahlen müssen. Dank der staatlichen Förderung kann die Entgeltumwandlung sich auch für Geringverdiener lohnen.

Was passiert, wenn Arbeitnehmer:innen bei einer Entgeltumwandlung das Unternehmen wechseln?

Die Ansprüche aus der Entgeltumwandlung sind gesetzlich immer geschützt – auch wenn Arbeitnehmende den Job wechseln. Trotzdem lassen sich alte Verträge nicht immer leicht übertragen.

Um ihren Aufwand zu minimieren, bevorzugen viele Arbeitgebende einen bestimmten Vertragstyp. Arbeitnehmende können dann zum Beispiel den alten Vertrag privat weiter bezahlen und beim neuen Unternehmen einen neuen abschließen.

Eine weitere Option liegt in der Übertragung des angesparten Geldes auf einen neuen Vertrag. Allerdings können dabei Kosten entstehen.

Andere Möglichkeiten der Entgeltumwandlung

Teile des Entgelts können nicht nur in die betriebliche Altersvorsorge, sondern auch in andere Leistungen umgewandelt werden. Alle Möglichkeiten haben gemeinsam, dass die umgewandelten Beträge bis zur staatlich begrenzten Höhe von der Sozialversicherung und der Lohnsteuer befreit sind.

Weitere Möglichkeiten der Entgeltumwandlung sind:

  • Privatnutzung eines Firmenwagens
  • Dienstfahrrad
  • Barzuschüsse (z. B. in Form von Restaurantschecks)
  • Verpflegungsmehraufwand (z. B. Essensmarken)

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