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5 min read

Wie Sie in Belgien ein Einzelunternehmen gründen

Frelancer:innen-Management

Autor

Das Deel-Team

Letzte Aktualisierung

22 Mai, 2026

Table of Contents

Was ist ein Einzelunternehmen in Belgien?

Wie funktioniert ein Einzelunternehmen (eenmanszaak / entreprise individuelle) in Belgien?

Eenmanszaak / entreprise individuelle im Vergleich zu anderen Rechtsformen in Belgien

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Einzelunternehmen in Belgien gründen

Finanz- und Steuerpflichten für Einzelunternehmer in Belgien

Selbstständig in Belgien effizient starten

In Belgien entscheiden sich viele Freiberufler, Berater und Kleinunternehmer für die Tätigkeit als Einzelunternehmer (auf Niederländisch eenmanszaak, auf Französisch entreprise individuelle).

Es ist eine der unkompliziertesten Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen, und bietet einen schnellen und kostengünstigen Weg in die Unabhängigkeit.

Der Prozess ist einfach: Die Registrierung erfolgt über einen akkreditierten Unternehmensschalter, der die Eintragung in die Crossroads Bank for Enterprises (CBE) vornimmt Abhängig von Ihrem Umsatz wird auch eine MwSt.-Nummer beantragt. Es ist kein Startkapital erforderlich, und akkreditierte Unternehmensschalter erleichtern die Registrierung online oder persönlich.

Dieses Modell gibt Fachleuten die Freiheit, ihr Geschäft mit minimalen Hürden zu starten, und ist daher eine der am weitesten verbreiteten Strukturen für Selbstständige in Belgien.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie stets die offiziellen Quellen oder holen Sie professionellen Rat ein, bevor Sie handeln.

Was ist ein Einzelunternehmen in Belgien?

Die offizielle Bezeichnung für ein Einzelunternehmen in Belgien lautet auf Niederländisch eenmanszaak und auf Französisch entreprise individuelle. Es ist im Wesentlichen die Rechtsform für Selbstständige, Berater und Freiberufler, die allein arbeiten möchten. Das Unternehmen und die Person sind rechtlich ein und dieselbe Einheit.

Wie funktioniert ein Einzelunternehmen (eenmanszaak / entreprise individuelle) in Belgien?

Ein Einzelunternehmen zählt zu den einfachsten Möglichkeiten, in Belgien ein Unternehmen zu gründen und sich selbstständig zu machen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Merkmale dieser Rechtsform im Detail:

Kategorie Beschreibung
Offizieller Name eenmanszaak (NL) / entreprise individuelle (FR)
Registrierungsstelle Crossroads Bank for Enterprises (CBE), auch Banque-Carrefour des Entreprises (BCE) genannt
Mindestkapital Keines
Haftung Unbeschränkt – das Privatvermögen ist rechtlich nicht vom Geschäftsvermögen getrennt
Steuerstruktur Gewinne werden als persönliches Einkommen mit progressiven Sätzen von 25 % bis 50 % besteuert; Gemeinden erheben zudem einen Zuschlag (7–9 %)
Namensregeln Geschäftsbezeichnungen müssen eindeutig sein; geschützte Begriffe sind unzulässig (z. B. „Bank“, „Universität“)
Wichtigster Vorteil Einfache Gründung, geringe Kosten, minimaler Buchhaltungsaufwand
Wichtigster Nachteil Unbeschränkte persönliche Haftung
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Diese Eigenschaften machen das Einzelunternehmen besonders attraktiv für Personen, die mit geringem Aufwand ein Unternehmen gründen und sich selbstständig machen möchten, gleichzeitig jedoch bereit sind, das volle unternehmerische Risiko zu tragen.

Eenmanszaak / entreprise individuelle im Vergleich zu anderen Rechtsformen in Belgien

Im Vergleich zu einer Kapitalgesellschaft (BV/SRL) ist ein Einzelunternehmen einfacher, aber risikoreicher. Hier ein Überblick:

Merkmal Einzelunternehmen (eenmanszaak) Kapitalgesellschaft (BV/SRL)
Haftung Unbeschränkte persönliche Haftung Auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
Gründungskosten Etwa 109–180 € Deutlich höher, Notar erforderlich (≈ 2.000 €+)
Steuern Einkommensteuer (25–50 %) Körperschaftsteuer 25 %, oft steuerlich vorteilhafter
Gründungsdauer Einige Tage bis wenige Wochen Länger, aufgrund von Notar und Formalitäten
Geeignet für Freiberufler oder Vorhaben mit geringem Risiko Unternehmen mit Wachstumsambitionen oder Bedarf an Vermögensschutz
Continuous Compliance™
Bei Neueinstellungen weltweit die Compliance einhalten
Vermeiden Sie Fehler (und Bußgelder) bei Einstellungen im Ausland mit der richtigen Dokumentation und reduzieren Sie Ihren rechtlichen und betrieblichen Arbeitsaufwand.

Diese Gegenüberstellung zeigt, dass die Wahl der Rechtsform stark von Faktoren wie Haftungsrisiko, steuerlicher Planung und langfristigen Geschäftszielen abhängt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Einzelunternehmen in Belgien gründen

Schritt 1: Prüfen Sie Ihre Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein (oder 16 mit Zustimmung der Eltern für Handwerksberufe) und im vollen Besitz Ihrer bürgerlichen und politischen Rechte. Vorstrafen oder eine Insolvenz können eine Registrierung ausschließen.

Staatsangehörige der EU/des EWR/der Schweiz benötigen keine Berufs- oder Arbeitserlaubnis, es kann jedoch eine Anerkennung der Qualifikationen erforderlich sein, wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten. Nicht-EU/EWR-Bürger benötigen eine gültige Berufskarte, die auf regionaler Ebene ausgestellt wird.

Schritt 2: Wählen Sie Ihren Unternehmensnamen

Sie können Ihren eigenen Namen oder einen Fantasienamen verwenden, dieser muss jedoch eindeutig und nicht irreführend sein. Nutzen Sie die CBE-Namenssuche, um die Verfügbarkeit zu prüfen.

Schritt 3: Erforderliche Unterlagen zusammenstellen

Für die Registrierung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt :

  • Einen gültigen Ausweis
  • Wohnsitznachweis
  • Ggf. eine Berufskarte (für Nicht-EU-Staatsangehörige)
  • Nachweis eines Bankkontos
  • Nachweis eines Diploms in Unternehmensführung für reglementierte Berufe (nur in Wallonien und Brüssel erforderlich; nicht in Flandern)

Je nach Region, Tätigkeit und Aufenthaltsstatus können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

Schritt 4: Registrierung bei der CBE über einen Unternehmensschalter („guichet d’entreprises“/„ondernemingsloket“)

In Belgien können Sie ein Einzelunternehmen nicht selbst direkt bei der Crossroads Bank for Enterprises (CBE/BCE) registrieren. Die Registrierung muss über einen akkreditierten Unternehmensschalter (guichet d’entreprises / ondernemingsloket) erfolgen.

Reichen Sie Ihre Unterlagen über ein akkreditiertes One-Stop-Büro ein. Dieses registriert Sie bei der CBE/BCE, stellt Ihre Unternehmensnummer aus und – gegen eine zusätzliche Gebühr – aktiviert Ihre MwSt.-Nummer (beginnend mit „BE-“). Zudem werden Sie einer Sozialversicherungskasse angeschlossen.

Schritt 5: Gebühren und Beiträge zahlen

Die Registrierung kostet in der Regel 109 €, die Aktivierung der MwSt. etwa 60–80 €. Die gesamten anfänglichen Verwaltungskosten liegen somit in der Regel zwischen 169 € und 189 €.

Schritt 6: Pflichten nach der Registrierung

Nach der Registrierung müssen Sie Rechnungen ausstellen, die dem belgischen Steuerrecht entsprechen. Einzelunternehmer sind verpflichtet, alle Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß zu dokumentieren. Rechnungen müssen unter anderem Ihren Namen (oder den eingetragenen Geschäfts-namen), Ihre Geschäftsadresse und Ihre Unternehmensnummer (numéro d’entreprise / ondernemingsnummer) enthalten. Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, müssen Sie zusätzlich Ihre MwSt.-Nummer angeben und den richtigen Steuersatz anwenden.

Belgien hat strenge Rechnungsstellungsvorschriften, die vom Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen und der MwSt.-Gesetzgebung vorgegeben werden. Dazu gehören die Pflicht zur fortlaufenden Nummerierung von Rechnungen sowie die Aufbewahrung sowohl in digitaler Form als auch in Papierform für mindestens sieben Jahre. Wenn Sie unter die Kleinunternehmer-MwSt.-Befreiung fallen (Umsatz unter 25.000 €), dürfen Sie Rechnungen ohne MwSt. ausstellen, müssen aber den Befreiungstatbestand deutlich angeben.

Finanz- und Steuerpflichten für Einzelunternehmer in Belgien

Wer in Belgien ein Einzelunternehmen gründet und sich selbstständig macht, ist für verschiedene steuerliche und administrative Pflichten verantwortlich. Die wichtigsten Aspekte im Überblick:

  • Einkommensteuer: Einzelunternehmer werden als natürliche Personen besteuert, nicht als Gesellschaften. Gewinne werden jährlich in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben. Belgien wendet progressive Sätze an: 25 % bis 15.820 €, 40 % bis 27.920 €, 45 % bis 48.320 € und 50 % auf darüber hinausgehendes Einkommen (Tarife 2025), zuzüglich eines kommunalen Zuschlags von etwa 7–9 %.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Als Selbstständige(r) zahlen Sie vierteljährliche Beiträge an eine Sozialversicherungskasse. Diese sind abzugsfähig und verschaffen Zugang zu Gesundheitsversorgung, Familienleistungen und Rente, wobei der Schutz geringer ist als bei Angestellten.
  • Mehrwertsteuer (MwSt.): Die Registrierung ist verpflichtend, wenn Ihr Jahresumsatz 25.000 € überschreitet. Der Normalsatz beträgt 21 %, mit ermäßigten Sätzen von 12 % und 6 % je nach Art der Waren oder Dienstleistungen. MwSt.-pflichtige Unternehmen müssen periodische Voranmeldungen einreichen und ihre MwSt.-Nummer auf allen Rechnungen angeben.
  • Aufzeichnungen: Sie müssen eine ordnungsgemäße Buchführung führen, einschließlich eines chronologischen Journals, Einkaufs- und Verkaufsbüchern sowie einer Inventarübersicht. Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und mindestens zehn Jahre (in Papier- oder digitaler Form) aufzubewahren.

Diese Pflichten zeigen, dass ein Einzelunternehmen zwar einfach zu gründen ist, im laufenden Betrieb jedoch eine sorgfältige Verwaltung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erfordert.

Selbstständig in Belgien effizient starten

Die Gründung eines Einzelunternehmens in Belgien bietet einen vergleichsweise einfachen Einstieg in die Selbstständigkeit. Gleichzeitig erfordert sie ein gutes Verständnis der steuerlichen Pflichten, administrativen Abläufe und laufenden Anforderungen im Geschäftsalltag.

Besonders bei internationalen Projekten, grenzüberschreitenden Zahlungen oder der Erstellung rechtssicherer Verträge kann zusätzlicher Aufwand entstehen. Plattformen wie Deel unterstützen dabei, diese Prozesse effizient zu gestalten – von der Abwicklung globaler Zahlungen bis hin zur Erstellung konformer Verträge und übersichtlicher Berichte.

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FAQs

Die Sozialversicherungsbeiträge werden vierteljährlich mit 20,5 % des jährlichen Nettoeinkommens berechnet und gezahlt. 2025 beträgt der Mindestbeitrag 906,14 € pro Quartal. In Nebentätigkeit tätige Personen zahlen etwa 100,25 € pro Quartal.

Ja. Sie müssen sich als Arbeitgeber beim Nationalen Amt für Soziale Sicherheit (NSSO) registrieren und bei der Einstellung elektronische Meldungen (DIMONA) abgeben.

Es ist nicht verpflichtend, aber dringend zu empfehlen – für Übersichtlichkeit und eine einfachere Buchführung.

Sie müssen die Abmeldung über Ihren Unternehmensschalter vornehmen, die abschließenden Steuer- und Sozialversicherungserklärungen einreichen und die zuständigen Behörden über die Schließung informieren.

Kleinunternehmen können von der MwSt.-Befreiung profitieren, wenn der Umsatz unter 25.000 € liegt. Weitere regionale Förderungen können bestehen – prüfen Sie regionale Portale oder „Start-Up Belgium“-Programme.

Deel unterstützt Einzelunternehmer bei internationalen Zahlungen, der Erstellung rechtskonformer Rechnungen und der Verwaltung von Verträgen. Darüber hinaus stellt die Plattform übersichtliche Zahlungs- und Steuerberichte bereit, um administrative Prozesse zu vereinfachen.