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3 min read

So gründen Sie ein Einzelunternehmen in den VAE

Frelancer:innen-Management

Autor

Das Deel-Team

Letzte Aktualisierung

22 Mai, 2026

Table of Contents

Was ist ein Einzelunternehmen in den VAE?

Wie funktioniert ein Einzelunternehmen (Sole Establishment) in den VAE?

Sole Establishment vs. Limited Liability Company (LLC) in den VAE

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Einzelunternehmen in den VAE gründen

Einzelunternehmen gründen in den VAE: Finanz- und Steuerpflichten

Einzelunternehmen in den VAE erfolgreich starten

Selbstständig in den VAE zu arbeiten – lokal als „Sole Establishment“ bekannt – ist ein unkomplizierter Weg in die Selbstständigkeit. Die VAE zeichnen sich durch ein unternehmensfreundliches Umfeld aus: Es gibt keine persönliche Einkommensteuer. Einzelunternehmer behalten alle Gewinne, und es fällt eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Gewinne über AED 375.000 an.

Die Gründung ist in der Regel einfacher als die einer Gesellschaft, wobei einige Einschränkungen für Ausländer gelten. VAE-/GCC-Staatsangehörige können jede Art von Tätigkeit registrieren, während ausländische Fachkräfte auf dienstleistungsbezogene Tätigkeiten (z. B. Beratung, IT oder Gesundheitswesen) beschränkt sind und in bestimmten Fällen einen Local Service Agent (LSA) benennen müssen. Der Prozess ist größtenteils administrativ: Lizenz beantragen, Unterlagen einreichen und in einigen Fällen Büroräume einrichten.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine Rechtsberatung. Konsultieren Sie stets offizielle Quellen oder eine Fachperson, bevor Sie fortfahren.

Was ist ein Einzelunternehmen in den VAE?

In den VAE ist ein Sole Establishment (auch Einzelunternehmen, Einzelkaufmann/-frau, unabhängiger Auftragnehmer oder Selbständige/r genannt) ein Geschäft, das von einer Person geführt wird, ohne dass eine eigenständige juristische Person gegründet wird. Das bedeutet, dass Privatperson und Unternehmen rechtlich identisch sind und die Inhaberin/der Inhaber die volle Kontrolle sowie die Verantwortung für alle Gewinne und Verbindlichkeiten trägt.

Wie funktioniert ein Einzelunternehmen (Sole Establishment) in den VAE?

Die folgenden Punkte geben einen Überblick über die wichtigsten Merkmale eines Sole Establishments in den VAE:

  • Offizieller Name: Sole Establishment
  • Registrierungsbehörde: Department of Economic Development (DED) des jeweiligen Emirats, zugänglich über das VAE Regierungsportal.
  • Mindestkapital: Nicht erforderlich
  • Haftung: Unbeschränkte persönliche Haftung (keine Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen)
  • Steuerstruktur: Keine persönliche Einkommensteuer Körperschaftsteuer von 9% auf Gewinne über AED 375.000; 5 % VAT (Mehrwertsteuer) bei steuerpflichtigen Umsätzen über AED 375.000 (freiwillige Registrierung ab AED 187.500 möglich).
  • Namensgebung: Bis zu drei Handelsnamen zur Genehmigung beim DED einreichen
  • Wichtigster Vorteil: Volle Inhaberschaft und Kontrolle, kein Kapitalerfordernis, schlanke Gründung
  • Wichtigster Nachteil: Unbeschränkte Haftung

Diese grundlegenden Merkmale zeigen, dass ein Sole Establishment vor allem für Einzelpersonen geeignet ist, die mit geringem administrativem Aufwand starten möchten, jedoch bereit sind, die volle persönliche Haftung zu übernehmen.

Sole Establishment vs. Limited Liability Company (LLC) in den VAE

Eine Alternative zum Sole Establishment ist die Limited Liability Company (LLC). Der wichtigste

Unterschied: Eine LLC schützt das Privatvermögen der Inhaber, während beim Sole Establishment die natürliche Person voll haftet. Eine LLC bringt jedoch höhere Gründungskosten, mehr Verwaltungsaufwand und längere Registrierungszeiten mit sich.

Merkmal Sole Establishment Limited Liability Company (LLC)
Haftung Unbeschränkte persönliche Haftung Beschränkt auf das Gesellschaftskapital
Gründungskosten In der Regel niedriger (kein Mindestkapital erforderlich) Höher, da Kapital und Gründungsgebühren anfallen können
Steuern 9 % Körperschaftsteuer auf Gewinne über AED 375.000; ähnliche VAT-Regeln 9 % Körperschaftsteuer auf Gewinne über AED 375.000; ähnliche VAT-Regeln
Einrichtungsdauer In der Regel schnell (1–2 Tage bei vollständigen Unterlagen; länger bei Genehmigungen) Ähnlich oder länger, abhängig von Struktur und Genehmigungen
Am besten geeignet für Freelancer:innen und Berater:innen Unternehmen mit Bedarf an Haftungsbegrenzung und mehreren Beteiligten
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Schritt-für-Schritt-Anleitung: Einzelunternehmen in den VAE gründen

Schritt 1: Prüfen Sie Ihre Berechtigung

Stellen Sie zunächst sicher, dass Sie zur Gründung eines Einzelunternehmens in den VAE berechtigt sind:

  • VAE-/GCC-Staatsangehörige können jede Geschäftstätigkeit registrieren: Handel, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus usw.
  • Ausländische Staatsangehörige sind auf professionelle Dienstleistungen (z. B. Beratung, IT, Gesundheitswesen) beschränkt und müssen in bestimmten Fällen einen LSA benennen, der als Schnittstelle fungiert

Schritt 2: Wählen Sie Ihren Geschäftsnamen

Reservieren Sie bis zu drei Handelsnamen beim DED Ihres gewählten Emirats.

Schritt 3: Erforderliche Unterlagen zusammenstellen

Für die Registrierung eines Einzelunternehmens in den VAE benötigen Sie in der Regel:

  • Eine Kopie Ihres Reisepasses
  • VAE Aufenthaltsvisum oder ein gültiges Besuchervisum, falls zutreffend
  • Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (No Objection Certificate, NOC) des aktuellen Visumsponsors.
  • Bestätigung der Reservierung des Handelsnamens
  • Emirates ID Ihres LSA, falls zutreffend
  • Nachweise über Bildungs- oder Berufsqualifikationen
  • Unterlagen des Geschäftsführers, falls jemand anderes das Unternehmen leitet

Schritt 4: Registrierung beim DED

Zur formalen Gründung Ihres Sole Establishments erfolgt die Registrierung beim Department of Economic Development (DED) des jeweiligen Emirats (oder über das Basher-Portal für einen integrierten föderalen Prozess).

  • Erstgenehmigung und Handelsname: Beantragen Sie die Erstgenehmigung für Ihre Tätigkeit und den Handelsnamen
  • Vereinbarung mit dem Local Service Agent (LSA): Wenn Sie ausländische/r Fachkraft sind, schließen Sie eine Vereinbarung mit einem LSA (VAE-Staatsbürger/in oder zu 100% VAE-eigene Gesellschaft) ab und lassen Sie sie notariell beurkunden
  • Büroräume: Sichern Sie sich einen physischen Büroraummietvertrag (z. B. Ejari in Dubai), den Sie Ihrem Lizenzantrag beifügen. Virtuelle Büros werden in der Regel nicht akzeptiert

Schritt 5: Gebühren zahlen

Die Einrichtungskosten variieren je nach Emirat und Tätigkeit. Rechnen Sie mit einer Lizenzgebühr und zugehörigen Verwaltungsgebühren.

Schritt 6: Gesetzeskonforme Rechnungen ausstellen und Fristen einhalten

Sobald die Lizenz erteilt ist, müssen Sie Rechnungen gemäß dem Steuerrecht der VAE ausstellen. Registrierte Unternehmen müssen ihre Tax Registration Number (TRN) auf VAT Rechnungen angeben und die Rechnungsanforderungen der Federal Tax Authority (FTA) befolgen. Zudem entwickeln die VAE schrittweise digitale Anforderungen an die Rechnungsstellung (E-Invoicing), die künftig verpflichtend werden können

Einzelunternehmen gründen in den VAE: Finanz- und Steuerpflichten

Körperschaftsteuer: Seit Juni 2023 gilt eine bundesweite Körperschaftsteuer von 9 % auf Unternehmensgewinne über AED 375.000 pro Jahr. Gewinne bis AED 375.000 sind befreit. Sole Establishments sind einbezogen, jedoch fällt auf Unternehmenseinkünfte keine persönliche Einkommensteuer an.

VAT: Die Mehrwertsteuer (VAT) beträgt 5 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen. Eine VAT-Registrierung ist verpflichtend, wenn der jährliche steuerpflichtige Umsatz AED 375.000 übersteigt (Pflicht); eine freiwillige Registrierung ist ab AED 187.500 möglich. VAT-Erklärungen werden in der Regel vierteljährlich über das FTA Portal eingereicht.

Aufbewahrungspflichten: Führen Sie Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen und Belege mindestens 5 Jahre (bei Immobilientätigkeiten länger). Unternehmen können Unterlagen elektronisch führen, sie müssen jedoch für FTA Prüfungen zugänglich sein.

Verlängerungen: DED-Handelslizenzen müssen jährlich erneuert werden; oft ist ein Nachweis über den Mietvertrag für das Büro und gegebenenfalls aktualisierte LSA-Vereinbarungen erforderlich.

Einzelunternehmen in den VAE erfolgreich starten

Die Gründung eines Einzelunternehmens in den VAE bietet einen vergleichsweise schnellen und unkomplizierten Einstieg in die Selbstständigkeit. Gleichzeitig erfordert sie ein klares Verständnis der lokalen Vorschriften, steuerlichen Pflichten und administrativen Abläufe.

Gerade bei internationalen Projekten, Zahlungen in verschiedenen Währungen oder der Erstellung rechtssicherer Verträge kann zusätzlicher Aufwand entstehen. Plattformen wie Deel unterstützen dabei, diese Prozesse zu vereinfachen – von der Vertragserstellung bis zur Abwicklung globaler Zahlungen.

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FAQs

Die Gründungskosten variieren je nach Emirat, Tätigkeit und Lizenztyp. In der Praxis liegen sie häufig im Bereich mehrerer tausend AED, können jedoch je nach Anforderungen und Zusatzleistungen deutlich höher ausfallen.

Ja – Mitarbeiter können beschäftigt werden , sobald Ihre Handelslizenz dies zulässt und Sie bei den zuständigen Arbeitsbehörden registriert sind.

Die Einrichtung auf dem Festland dauert typischerweise 8–10 Wochen. Einige Free-Zone-Gründungen (mit anderen Regeln) können schneller sein.

Nach VAE-Recht müssen Sole Establishments (Einzelunternehmer) kein separates Geschäftskonto eröffnen. Da ein Sole Establishment keine eigene juristische Person ist, sind Unternehmen und Inhaber rechtlich identisch. Praktisch ist ein Geschäftskonto jedoch essenziell, da Banken, Kunden und die Federal Tax Authority es für Lizenzierung, Compliance und Zahlungen dringend empfehlen oder voraussetzen.

Sie müssen Ihre Handelslizenz beim DED formell abmelden und offene Steuer- oder VAT-Verpflichtungen begleichen.

Die VAE unterstützen KMU über Programme wie das National SME-Programm, den UAE SME Council und Operation 300bn, einschließlich finanzieller Unterstützung durch die Emirates Development Bank.

Ja, ein Sole Establishment kann internationale Dienstleistungen anbieten und mit Kund:innen weltweit zusammenarbeiten. Dabei sollten jedoch die jeweiligen steuerlichen und regulatorischen Anforderungen der Zielländer berücksichtigt werden, insbesondere bei grenzüberschreitenden Zahlungen und Vertragsgestaltung.

Neben der jährlichen Verlängerung der Handelslizenz müssen Einzelunternehmer:innen ihre steuerlichen Pflichten erfüllen, Buchhaltungsunterlagen ordnungsgemäß führen und – falls zutreffend – VAT-Erklärungen einreichen. Auch regulatorische Anforderungen, wie die Einhaltung lokaler Vorschriften oder die Aktualisierung von LSA-Vereinbarungen, können relevant sein.