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6 min read

Erfolgreich Einzelunternehmen in der Schweiz gründen

Frelancer:innen-Management

Autor

Das Deel-Team

Letzte Aktualisierung

22 Mai, 2026

Table of Contents

Was ist eine Einzelfirma in der Schweiz?

Wie funktioniert eine Einzelfirma in der Schweiz?

Einzelfirma vs. andere Rechtsformen in der Schweiz

Schritt-für-Schritt: So melden Sie ein Einzelunternehmen in derSchweiz an

Finanzielle und steuerliche Pflichten für Einzelfirmen in der Schweiz

Selbstständig arbeiten und Prozesse effizient steuern

Die Gründung eines Einzelunternehmens heisst in den deutschsprachigen Kantonen Einzelfirma, in den französischsprachigen Kantonen Entreprise individuelle und in den italienischsprachigen Kantonen Ditta individuale. Dieses Modell ist besonders attraktiv für Freiberufler, Berater, Handwerker und Kleinunternehmer. Es ist einer der einfachsten Wege, sich selbstständig zu machen. Es ermöglicht einen schlanken Einstieg in die Selbständigkeit: wenig Startkapital, geringe Bürokratie und relativ schnelle Einrichtung.

Trotz der überschaubaren Formalitäten gibt es wichtige Entscheidungen rund um Bewilligungen, Sozialversicherungen, MWST-Schwellen und Buchführungsregeln. Das kann komplex wirken – insbesondere für Personen ohne lokalen Hintergrund oder für alle, die ihr Geschäft ausbauen.

Die Hauptherausforderungen sind die persönliche Haftung, die korrekte Anmeldung sowie die Erfüllung von Sozialversicherungs- und Steuerpflichten. Die wichtigsten Vorteile sind Kosteneffizienz, operative Flexibilität und ein schneller Start. Gerade bei mehreren Auftraggebern oder internationalen Tätigkeiten kann der administrative Aufwand im laufenden Betrieb jedoch zunehmen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, auf digitale Lösungen zur Verwaltung von Rechnungen und internationalen Zahlungen zurückzugreifen.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschliesslich Informationszwecken und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie stets offizielle Quellen oder holen Sie professionellen Rat ein, bevor Sie handeln.

Was ist eine Einzelfirma in der Schweiz?

In der Schweiz hat die Einzelfirma je nach Amtssprache der Kantone unterschiedliche Bezeichnungen: Einzelfirma (Deutsch), Entreprise individuelle (Französisch) und Ditta individuale (Italienisch). Es handelt sich um ein Unternehmen, das einer einzelnen Person gehört und von dieser betrieben wird. Es gibt keine rechtliche Trennung zwischen Inhaberin/Inhaber und Unternehmen; sämtliche Gewinne, Verluste und Verbindlichkeiten sind persönlich zu tragen. Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital, weshalb diese Rechtsform für Solo-Unternehmerinnen und -Unternehmer sowie kleine Betriebe weit verbreitet ist. Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen möchten, ist die Einzelfirma daher häufig die naheliegendste Option.

Wie funktioniert eine Einzelfirma in der Schweiz?

Die Einzelfirma ist eine der einfachsten Unternehmensformen in der Schweiz, bringt jedoch je nach Umsatz und Tätigkeit unterschiedliche administrative Anforderungen mit sich. Die wichtigsten Merkmale im Überblick:

Kategorie Beschreibung
Offizieller Name Einzelfirma (Deutsch) / Entreprise individuelle (Französisch) / Ditta individuale (Italienisch)
Zuständige Stelle Der Eintrag ins Handelsregister ist freiwillig, ausser wenn die Geschäftstätigkeit in kaufmännischer Weise geführt wird oder der Jahresumsatz CHF 100’000 übersteigt. Eine Anmeldung bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist jedoch obligatorisch. Sie können sich bei einer kantonalen AHV-Ausgleichskasse anmelden und Ihren Selbständigkeitsstatus über das EasyGov-Portal nachweisen.
Mindestkapital Keines erforderlich
Haftung Unbeschränkt; Ihr Privatvermögen haftet für Geschäftsverbindlichkeiten. Es besteht keine rechtliche Trennung.
Steuerstruktur Der Unternehmensgewinn wird als persönliches Einkommen besteuert. MWST-Pflicht ab einem Jahresumsatz von mehr als CHF 100’000. Es gelten diverse kantonale, kommunale und bundesrechtliche Abzüge. Die Anmeldung erfolgt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Namensvorgaben Der Firmenname muss den Familiennamen (Nachnamen) der Gründerin/des Gründers enthalten, mit oder ohne Vornamen. Eine beschreibende Tätigkeitsbezeichnung kann zusätzlich geführt werden, solange sie nicht irreführend ist oder dem öffentlichen Interesse schadet.
Hauptvorteil Schneller Start, kein Mindestkapital, volle Kontrolle
Hauptnachteil Unbeschränkte Haftung, mit Wachstum steigen die Pflichten (MWST, vollständige Buchführung), begrenzte Schutzmechanismen

Unabhängig von der Unternehmensform erfordert die laufende Verwaltung – etwa bei Rechnungsstellung, Buchhaltung und internationalen Zahlungen – eine strukturierte Organisation.

Einzelfirma vs. andere Rechtsformen in der Schweiz

Neben der Einzelfirma gibt es in der Schweiz weitere Rechtsformen wie die GmbH oder AG. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede:

Merkmal Einzelfirma GmbH / SARL / AG (Kapitalgesellschaft)
Haftung Unbeschränkt Auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
Gründungskosten Niedrig Höher (Notar, Kapitaleinlage usw.)
Steuern Gewinn einmal als persönliches Einkommen besteuert Unternehmensgewinn auf Gesellschaftsebene; Dividenden ggf. zusätzlich besteuert
Gründungsdauer Schnell, oft in wenigen Wochen Länger, formal aufwendiger
Geeignet für Freiberufler, Dienstleister, Kleinunternehmer Unternehmen mit Skalierungsplänen, mit Bedarf an Haftungsschutz oder mehr Struktur

Unabhängig von der gewählten Rechtsform bleibt die Organisation von Zahlungen, Verträgen und administrativen Prozessen ein zentraler Bestandteil der Selbstständigkeit – insbesondere bei internationalen Geschäftsbeziehungen.

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Schritt-für-Schritt: So melden Sie ein Einzelunternehmen in derSchweiz an

Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen möchten, führt der Prozess über mehrere klar definierte Schritte und lässt sich in vielen Fällen effizient digital abwickeln. Die folgende Übersicht zeigt den typischen Ablauf:

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen rechtmässigen Aufenthaltsstatus in der Schweiz besitzen oder eine Bewilligung, die Selbständigkeit erlaubt. Ausländische Staatsangehörige benötigen je nach Bewilligung eine spezifische Zustimmung.

Schritt 2: Firmennamen wählen

Ihr Firmenname muss Ihren Familiennamen enthalten. Sie können zusätzlich Ihren Vornamen, eine Tätigkeitsbeschreibung oder kreative Elemente hinzufügen. Bezeichnungen, die auf eine andere Rechtsform schliessen lassen (z. B. «GmbH», «AG»), sind unzulässig. Prüfen Sie die Verfügbarkeit im UID-Register des Bundes.

Schritt 3: Erforderliche Unterlagen zusammenstellen

In der Regel benötigen Sie:

  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Aufenthaltsbewilligung bzw. Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts, falls Sie keine Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen
  • Adressnachweis
  • Beschreibung der Geschäftstätigkeit
  • Ggf. Berufsausübungsbewilligung, wenn Ihr Beruf reglementiert ist

Diese Unterlagen werden im Rahmen der Anmeldung bei den zuständigen Behörden eingereicht und bilden die Grundlage für die Anerkennung Ihrer selbständigen Tätigkeit.

Schritt 4: Anmeldung bei den zuständigen Behörden

Melden Sie sich bei der AHV/AVS an, um den Status als Selbständigerwerbende/r festzuhalten.

Wenn Ihr Jahresumsatz voraussichtlich CHF 100’000 übersteigt, ist die Eintragung im Handelsregister erforderlich. Auch wenn die Eintragung für viele Einzelfirmen optional ist, lassen sich manche freiwillig eintragen, um die Geschäftsglaubwürdigkeit zu erhöhen.

Schritt 5: Für die MWST registrieren (falls zutreffend)

Übersteigt Ihr Jahresumsatz CHF 100’000, müssen Sie sich für die MWST registrieren. Einige Branchen sind ausgenommen, z. B. Versicherungen, Gesundheitswesen und Landwirtschaft.
Der reguläre MWST-Satz beträgt 8.1%; ermässigte Sätze gelten für bestimmte Güter undDienstleistungen. Registrieren Sie sich über das EasyGov-Portal und reichen Sie die Abrechnungen vierteljährlich, halbjährlich oder monatlich ein.

Schritt 6: Gebühren und Beiträge entrichten

Die Gebühren sind gering. Die Handelsregistergebühren variieren je nach Kanton (CHF 100– CHF 200 oder mehr). Sozialversicherungsbeiträge (AHV/AVS usw.) werden fällig, sobald Sie als selbständigerwerbend anerkannt sind; Bemessungsgrundlage ist Ihr Reineinkommen.

Neben den Pflichtbeiträgen sollten Sie auch Ihre laufenden Kosten und Einnahmen frühzeitig im Blick behalten, um Ihre finanzielle Planung realistisch zu gestalten.

Schritt 7: Pflichten nach der Anmeldung

Bei einem Jahresumsatz unter CHF 500’000 genügt eine vereinfachte Buchführung mit Aufstellung von Aktiven/Passiven, Einnahmen/Ausgaben, Abzügen und Beiträgen. Ab CHF 500’000 ist eine vollständige Buchführung mit Bilanz und Erfolgsrechnung erforderlich. Geschäftsdokumente sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

Zudem müssen Sie Ihr Geschäftseinkommen in der privaten Steuererklärung deklarieren. Reichen Sie MWST-Abrechnungen ein, sofern registriert, und erneuern Sie Bewilligungen/Lizenzen, falls Ihr Beruf reglementiert ist.

Gerade bei der laufenden Verwaltung kann der administrative Aufwand schnell steigen, insbesondere bei der Rechnungsstellung, Buchhaltung und der Zusammenarbeit mit internationalen Kunden. Digitale Lösungen helfen dabei, diese Prozesse effizient zu organisieren und den Überblick zu behalten.

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Finanzielle und steuerliche Pflichten für Einzelfirmen in der Schweiz

Als Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma sind Sie verpflichtet, verschiedene steuerliche und administrative Anforderungen einzuhalten. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Einkommensteuer: Sie versteuern den Unternehmensgewinn im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung. Die Steuersätze hängen von Kanton und Gemeinde ab. Eine separate Unternehmenssteuer gibt es bei der Einzelfirma nicht; die Besteuerung erfolgt auf Ebene der natürlichen Person.
  • Sozialversicherungsbeiträge (AHV/AVS, IV, EO): Diese Beiträge sind obligatorisch, sobald Ihre
  • Selbständigkeit anerkannt ist. Die Beitragssätze richten sich nach dem massgebenden Reineinkommen und decken Altersvorsorge, Invalidität und Erwerbsersatz ab. Es gibt Mindestbeiträge bei tiefem Einkommen; Schwellen können je nach Kanton variieren.
  • Mehrwertsteuer (MWST/TVA/IVA): Ab einem Jahresumsatz von über CHF 100’000 besteht MWST-Pflicht. Der Normalsatz beträgt 8.1%. Ermäßigte Sätze (2.6% für Güter des täglichen Bedarfs, 3.8% für Beherbergungsleistungen) gelten für bestimmte Güter und Dienstleistungen.
  • Aufzeichnungen: Unter CHF 500’000 Jahresumsatz ist eine vereinfachte Buchführung zulässig. Ab CHF 500’000 ist die vollständige Buchführung vorgeschrieben. Geschäftsunterlagen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

Eine strukturierte Organisation Ihrer Einnahmen, Ausgaben und steuerlichen Verpflichtungen ist entscheidend, um Fristen einzuhalten und Fehler zu vermeiden – insbesondere bei mehreren Einnahmequellen oder internationalen Tätigkeiten.

Selbstständig arbeiten und Prozesse effizient steuern

Die Einzelfirma bietet einen unkomplizierten Einstieg in die Selbstständigkeit in der Schweiz. Gleichzeitig steigen mit zunehmender Geschäftstätigkeit auch die Anforderungen an Verwaltung, Buchhaltung und Steuer-Compliance – insbesondere dann, wenn Sie mit mehreren Auftraggebern oder international arbeiten.

Mit Deel können Sie zentrale Prozesse Ihrer Selbstständigkeit effizient bündeln: von der Abwicklung internationaler Zahlungen in verschiedenen Währungen über die Erstellung rechtskonformer Rechnungen bis hin zu übersichtlichen Berichten für Steuer- und Dokumentationszwecke. Auch Vertragsvorlagen und optionale Zusatzleistungen unterstützen Sie dabei, Ihre Tätigkeit professionell und skalierbar zu gestalten.

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FAQs

Ja. Wenn Sie Mitarbeitende in der Schweiz beschäftigen, müssen Sie sich als Arbeitgeber registrieren, Arbeitgeberbeiträge und Versicherungen zahlen und die Lohnvorschriften einhalten.

Rechtlich nicht zwingend, aber dringend empfohlen, um Buchhaltung und Trennung von Privat- und Geschäftsmitteln zu erleichtern.

Sie melden die Aufgabe der Selbständigkeit bei der AHV/AVS und – falls eingetragen – beim
Handelsregister. Erledigen Sie alle ausstehenden Pflichten (z. B. Steuererklärungen und Sozialversicherungsbeiträge) und bewahren Sie Geschäftsunterlagen mindestens 10 Jahre auf.

Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn Ihr Unternehmen wächst, höhere Risiken bestehen oder Sie Haftung und Struktur stärker trennen möchten.

Neben den obligatorischen Sozialversicherungen können Zusatzversicherungen wie Krankentaggeld, Unfall- oder Vorsorgelösungen sinnvoll sein, um finanzielle Risiken abzusichern.