Einwanderung Für Gründer
Wir sichern Ihr Unternehmervisum — Sie konzentrieren sich auf das Wachstum
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Ausgezeichnete Einwanderungsdienste
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Lassen Sie Ihr Unternehmen in den USA wachsen
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Unser internes Team führt eine kurze Prüfung durch, um sicherzustellen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, und empfiehlt die besten Optionen.

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US‑Expertise für Gründer
Wir haben die Erfahrung und das Know-how im Bereich Immigration, um Gründer dabei zu unterstützen, das passende Visum oder eine Green Card zu erhalten.
- O-1A
- EB-2NIW
- EB1-A
- L-1
- E-2
- H-1B

Weltweite Abdeckung
Sind Sie sich nicht sicher, ob die USA die richtige Option für Sie sind? Deel unterstützt Einwanderungen in 50+ Ländern. Vereinbaren Sie eine kostenlose Beratung, um zu erkunden, wo Sie leben und Ihr Unternehmen weltweit wachsen lassen können.

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Partnerschaften
Nutzen Sie unsere Partnerschaften mit Accelerator-Programmen
Wir arbeiten mit Accelerator-Programmen zusammen, um die knappen Einwanderungsressourcen bereitzustellen, die internationale Gründer/innen benötigen, um auf den US-Markt zuzugreifen und Wachstum zu erzielen.











Erfolgsgeschichten zu Einwanderung
FAQs
Welche Visatypen gibt es für Startup‑Gründer?
Es gibt mehrere Visumoptionen für Gründer von Startups, die verschiedene Aspekte des Unternehmertums abdecken. Dazu gehören Unternehmervisum, Investorenvisum und Visa für Personen mit außergewöhnlicher Begabung. Zum Beispiel ist in den USA das E‑2-Visum für Staatsvertragsinvestoren vorgesehen, das O‑1A-Visum für Personen mit außergewöhnlicher Begabung in verschiedenen Bereichen und das H‑1B-Visum für spezialisierte Berufe. Jedes Land hat eigene Visakategorien, die auf Unternehmer und Startup-Gründer zugeschnitten sind. In Europa bieten viele Länder Startup-Visumprogramme an, die darauf abzielen, innovative Unternehmen anzuziehen.
Wie bestimme ich, welches Visum für mich als Gründer geeignet ist?
Die Wahl des richtigen Visums hängt von Ihren Qualifikationen, Ihren Geschäftszielen und den spezifischen Anforderungen des Gastlandes ab. Beispiel: In den USA ist das E‑2‑Visum ideal für Unternehmer aus Vertragsstaaten mit erheblichem Investitionskapital, während das O‑1A‑Visum für Personen mit international anerkannten außergewöhnlichen Fähigkeiten gedacht ist. Eine Beratung durch einen Einwanderungsdienstleister wie Deel kann Ihnen helfen, die beste Visumoption für Ihre Gründerreise zu wählen.
Was sind die wichtigsten Zulassungskriterien für Gründer‑Visa?
Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Visumtyp und Land. Häufige Anforderungen sind ausreichende Investitionsmittel, ein detaillierter Geschäftsplan, branchenspezifische Qualifikationen, außergewöhnliche Fähigkeiten und Fertigkeiten, einschlägige Berufserfahrung, ein einwandfreier Strafregisterauszug sowie Sprachkenntnisse des Gastlands. Beispielsweise verlangt das E-2-Visum in den USA substanzielle Investitionsmittel und die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates, während das O-1A-Visum international anerkannte außergewöhnliche Fähigkeiten voraussetzt. In Europa verlangen viele Start‑up‑Visaprogramme eine innovative Geschäftsidee und die Teilnahme an lokalen Inkubatoren oder Acceleratoren.
Muss mein Unternehmen bereits gegründet sein, bevor ich ein Visum beantrage?
Nein, Sie müssen Ihr Unternehmen nicht gegründet haben, bevor Sie ein Visum beantragen. Allerdings sind ein detaillierter Geschäftsplan und eine Marktanalyse oft wesentliche Bestandteile Ihres Visumantrags. Diese Unterlagen helfen, die Tragfähigkeit und das Wachstumspotenzial Ihres internationalen Startups zu belegen. In manchen Fällen müssen Sie nachweisen, dass Ihre Geschäftsidee innovativ ist und Wachstumspotenzial aufweist.
How do I apply for a founder visa?
Um sich für ein Gründer‑Visum zu bewerben, müssen Sie in der Regel ein Antragsformular ausfüllen und unterstützende Unterlagen einreichen. In den USA würden Sie beispielsweise eine Visumpetition bei den United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreichen. In Europa kann der Antragsprozess die Vorlage Ihres Geschäftsplans bei einer zuständigen Behörde zur Prüfung erfordern. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig sind und gegebenenfalls in die Amtssprache des Gastlandes – beispielsweise ins Englische – übersetzt werden.
What documentation is typically required for a founder visa?
Typische Unterlagen umfassen einen Geschäftsplan, Nachweise über Kapitalinvestitionen und weitere relevante Dokumente. Für US‑Visa wie das O‑1A müssen Sie möglicherweise Nachweise für außergewöhnliche Fähigkeiten erbringen, z. B. Auszeichnungen, Veröffentlichungen und Empfehlungsschreiben. In Europa kann es erforderlich sein, Ihr innovatives Geschäftskonzept, die Teilnahme an Inkubatoren oder Acceleratoren sowie ausreichende finanzielle Mittel für Ihr Start‑up nachzuweisen. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig sind, um die Chancen auf einen erfolgreichen Visumantrag zu erhöhen.
Kann ich meine Familienangehörigen mit einem Visum für Gründer mitbringen?
Ja, viele Gründer‑Visa ermöglichen es Ihnen, Familienangehörige mitzunehmen. In den USA können Inhaber eines E‑2‑Visums beispielsweise ihren Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren mitbringen. In Europa erlauben viele Start‑up‑Visa‑Programme Familienangehörigen, den Hauptantragsteller zu begleiten. Die genauen Regeln und Anforderungen variieren jedoch je nach Land; daher ist es wichtig, für detaillierte Informationen einen Einwanderungsdienst wie Deel zu konsultieren.
Wie lange dauern die Bearbeitungszeiten für Gründervisa?
Die Bearbeitungszeiten für Gründervisa variieren je nach Land und Visumtyp. In den USA kann die Bearbeitung eines E‑2-Visums beispielsweise mehrere Monate dauern. In Europa können die Bearbeitungszeiten je nach Programm und Einwanderungspolitik des Gastlandes von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen. Die Nutzung einer Immigrationsplattform wie Deel Immigration kann den Prozess vereinfachen und die Bearbeitungszeiten verkürzen, indem die Dokumentensammlung erleichtert und individuelle Beratung angeboten wird.
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Ein Leitfaden zu US-Start-up-Visa für Gründer

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