Einwanderung für Gründer
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US-Expertise für Gründer
Wir verfügen über die Einwanderungserfahrung und das Know-how, um Gründerinnen und Gründern das passende Visum oder eine Green Card zu sichern.
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- EB-2NIW
- EB1-A
- L-1
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Partnerschaften
Nutzen Sie unsere Partnerschaften mit Accelerator-Programmen
Wir arbeiten mit Accelerator-Programmen zusammen, um internationalen Gründerinnen und Gründern die knappen Einwanderungsressourcen zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um auf dem US-Markt Fuß zu fassen und Wachstum zu erzielen.











Erfolgsgeschichten zur Einwanderung
FAQs
Welche Visaarten stehen Startup-Gründern zur Verfügung?
Für Startup-Gründer stehen mehrere Visaoptionen zur Verfügung, die verschiedene Aspekte des Unternehmertums abdecken. Dazu gehören Unternehmervisa, Investorenvisa und Visa für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten. Zum Beispiel ist in den USA das E-2-Visum für Investoren aus Vertragsstaaten vorgesehen, das O-1A-Visum richtet sich an Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in verschiedenen Bereichen und das H-1B-Visum an Berufe mit speziellen Qualifikationen. Jedes Land hat eigene Visakategorien, die auf Unternehmer und Startup-Gründer zugeschnitten sind. In Europa bieten viele Länder Start-up-Visaprogramme an, um innovative Unternehmen anzuziehen.
Wie bestimme ich, welches Visum als Gründer für mich geeignet ist?
Die Auswahl des richtigen Visums hängt von Ihren Qualifikationen, Ihren Geschäftszielen und den spezifischen Anforderungen des Gastlandes ab. Zum Beispiel ist in den USA das E-2-Visum ideal für Unternehmer aus Vertragsstaaten mit umfangreichem Investitionskapital, während das O-1A-Visum für Personen mit international anerkannten außerordentlichen Fähigkeiten gedacht ist. Eine Beratung durch einen Einwanderungsanbieter wie Deel kann Ihnen helfen, die beste Visumoption für Ihren unternehmerischen Weg zu wählen.
Was sind die wichtigsten Zulassungskriterien für Gründervisa?
Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Visumtyp und Land. Häufige Anforderungen sind ausreichende Investitionsmittel, ein detaillierter Geschäftsplan, branchenspezifische Qualifikationen, außergewöhnliche Fähigkeiten und Fertigkeiten, einschlägige Berufserfahrung, ein einwandfreier Strafregisterauszug sowie Sprachkenntnisse des Gastlands. Beispielsweise verlangt das E-2-Visum in den USA substanzielle Investitionsmittel und die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaates, während das O-1A-Visum international anerkannte außergewöhnliche Fähigkeiten voraussetzt. In Europa verlangen viele Start‑up‑Visaprogramme eine innovative Geschäftsidee und die Teilnahme an lokalen Inkubatoren oder Acceleratoren.
Muss ich mein Unternehmen gegründet haben, bevor ich ein Visum beantrage?
Nein, Sie müssen Ihr Unternehmen nicht bereits gegründet haben, bevor Sie ein Visum beantragen. Ein detaillierter Geschäftsplan und eine Marktanalyse sind jedoch häufig wichtige Bestandteile des Antrags. Diese Unterlagen helfen, die Tragfähigkeit und das Potenzial Ihres internationales Start-up nachzuweisen. In manchen Fällen müssen Sie die Innovationskraft und Wachstumsaussichten Ihrer Geschäftsidee belegen.
Wie beantrage ich ein Gründer-Visum?
Für einen Gründer-Visaantrag müssen Sie in der Regel ein Antragsformular ausfüllen und unterstützende Unterlagen einreichen. In den USA würden Sie beispielsweise einen Visumantrag bei den United States Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreichen. In Europa kann das Verfahren die Vorlage Ihres Geschäftsplans bei einer zuständigen Stelle zur Bewertung umfassen. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und, falls nötig, in die Amtssprache des Gastlandes (z. B. Englisch) übersetzt sind.
Welche Unterlagen werden typischerweise für ein Gründer-Visum benötigt?
Typische Unterlagen umfassen einen Geschäftsplan, Nachweise über Kapitalinvestitionen und weitere relevante Dokumente. Für US-Visa wie das O-1A müssen Sie möglicherweise Nachweise Ihrer außergewöhnlichen Fähigkeiten vorlegen, z. B. Auszeichnungen, Publikationen und Empfehlungsschreiben. In Europa können Nachweise über eine innovative Geschäftsidee, die Teilnahme an Inkubatoren oder Acceleratoren sowie ausreichende finanzielle Mittel für das Start-up erforderlich sein. Es ist entscheidend, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt sind, um die Chancen auf einen erfolgreichen Visumantrag zu erhöhen.
Kann ich meine Familienangehörigen mit einem Gründer-Visum mitnehmen?
Ja, viele Gründervisa erlauben Ihnen, Ihre Familienangehörigen mitzunehmen. In den USA können beispielsweise Inhaber eines E-2-Visums ihren Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren mitnehmen. In Europa erlauben viele Start-up-Visa ebenfalls den Familiennachzug für die Hauptperson. Da die konkreten Regeln und Anforderungen von Land zu Land variieren, ist es wichtig, sich von einem Einwanderungsdienst wie Deel beraten zu lassen.
Wie lange dauern die Bearbeitungszeiten für Gründervisa?
Die Bearbeitungszeiten für Gründervisa variieren je nach Land und Visumstyp. In den USA kann die Bearbeitung eines E-2-Visums beispielsweise mehrere Monate dauern. In Europa können die Zeiten von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen, abhängig vom jeweiligen Programm und den Einwanderungsbestimmungen des Gastlandes. Die Nutzung einer Immigrationsplattform wie Deel Immigration kann helfen, den Prozess zu vereinfachen und die Bearbeitungszeit zu verkürzen, indem die Dokumentensammlung erleichtert und persönliche Unterstützung geboten wird.
Hilfreiche Ressourcen für den Einstieg
Wir haben unser Fachwissen in eine Reihe sorgfältig gestalteter, leicht verständlicher Leitfäden und Vorlagen für Unternehmen jeder Größe gegossen.

Ein Leitfaden zu US-Start-up-Visa für Gründer

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