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Entgelttransparenz 2026: Jetzt handeln, auch ohne Gesetz
Recht & Compliance
Autor
Das Deel-Team
Letzte Aktualisierung
19 Mai, 2026

Das Wichtigste in Kürze
- Die Entgelttransparenzrichtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt werden, doch auch ohne nationales Gesetz entsteht bereits Handlungsdruck. Gerichte legen bestehendes Recht zunehmend im Sinne der Richtlinie aus, und öffentliche Arbeitgeber sind direkt gebunden.
- Die neuen Anforderungen gehen deutlich über das bisherige deutsche Entgelttransparenzgesetz hinaus. Unternehmen müssen Vergütungsstrukturen transparenter gestalten, Gehaltsspannen offenlegen und künftig über geschlechtsspezifische Unterschiede berichten.
- Wer frühzeitig klare Strukturen, Daten und Prozesse aufbaut, verschafft sich Vorteile in Compliance, Recruiting und Mitarbeitervertrauen. Plattformen wie Deel unterstützen dabei, Vergütungsdaten zentral zu steuern und Transparenz auch international umzusetzen.
Am 7. Juni 2026 endet die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Deutschland wird diese Frist aller Voraussicht nach verpassen. Ein nationaler Gesetzesentwurf liegt bislang nicht vor. Daraus lässt sich jedoch kein Aufschub ableiten. Die praktischen Auswirkungen beginnen bereits jetzt.
Zum einen sind öffentliche Arbeitgeber ab dem 8. Juni 2026 unmittelbar an die Richtlinie gebunden. Zum anderen zeichnet sich bereits ab, dass Gerichte bestehendes Recht zunehmend im Sinne der europäischen Vorgaben auslegen. Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil aus Oktober 2025 zur Entgeltgleichheit signalisiert, in welche Richtung sich die Rechtsprechung entwickelt.
Parallel verändern sich die Erwartungen von Beschäftigten und Bewerbenden. Transparente Gehaltsstrukturen, nachvollziehbare Kriterien und klare Kommunikation werden zunehmend vorausgesetzt – unabhängig davon, ob nationale Gesetze bereits angepasst wurden.
Das bedeutet, dass es nicht mehr darum geht, ob Unternehmen sich mit Entgelttransparenz beschäftigen sollten, sondern wie schnell sie ihre Vergütungsstrukturen entsprechend ausrichten.
Dieser Artikel zeigt, was sich konkret durch die Entgelttransparenzrichtlinie ändert, welche unmittelbaren Auswirkungen bereits jetzt zu erwarten sind und welche Schritte Unternehmen heute einleiten sollten.
Was die Entgelttransparenzrichtlinie verlangt
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie 2023/970) bringt weitreichende Änderungen für Vergütungsstrukturen in Unternehmen. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen und systematisch abzubauen. Für HR- und People-Teams bedeutet das vor allem eines: Vergütung wird deutlich transparenter, strukturierter und überprüfbarer.
Gehaltsspannen vor dem Bewerbungsprozess
Unternehmen müssen künftig Gehaltsspannen bereits vor dem ersten Gespräch offenlegen, etwa in Stellenanzeigen oder im Recruiting-Prozess. Das verändert die bisherige Praxis grundlegend, da Vergütung oft erst spät oder individuell verhandelt wird. Gleichzeitig steigt der Druck, konsistente und marktfähige Gehaltsbänder zu definieren, da diese öffentlich vergleichbar werden. Unterschiede zwischen ähnlichen Rollen oder Standorten werden dadurch schneller sichtbar und müssen begründet werden können.
Verbot von Gehaltsabfragen
Arbeitgeber dürfen Bewerbende nicht mehr nach ihrem aktuellen oder früheren Gehalt fragen. Damit soll verhindert werden, dass bestehende Ungleichheiten fortgeschrieben werden. Für Unternehmen bedeutet das eine Umstellung im Recruiting: Statt sich an bisherigen Gehältern zu orientieren, müssen Vergütungsangebote stärker auf klar definierten Kriterien und internen Strukturen basieren. Das erhöht die Anforderungen an konsistente Gehaltsbänder und transparente Entscheidungsprozesse.
Individueller Auskunftsanspruch
Beschäftigte erhalten ein Recht auf Informationen über ihr eigenes Gehalt sowie über die durchschnittlichen Vergütungsniveaus vergleichbarer Rollen. Zusätzlich müssen die Kriterien offengelegt werden, nach denen Vergütung festgelegt wird. Damit steigt die Notwendigkeit, Rollen sauber zu klassifizieren und vergleichbare Tätigkeiten eindeutig zu definieren. Ohne klare Struktur wird es schwierig, Auskunftsanfragen konsistent zu beantworten und mögliche Ungleichheiten nachvollziehbar zu erklären.
Berichtspflichten ab 100 Mitarbeitenden
Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten sind verpflichtet, regelmäßig über geschlechtsspezifische Gehaltsunterschiede zu berichten. Die Anforderungen werden je nach Unternehmensgröße gestaffelt eingeführt und betreffen zunehmend auch mittelständische Unternehmen. Entscheidend ist dabei nicht nur die Berechnung des Gender Pay Gap, sondern auch die Nachvollziehbarkeit der zugrunde liegenden Daten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Vergütungsbestandteile konsistent erfasst und vergleichbare Rollen korrekt gruppiert werden, um belastbare Ergebnisse zu erzielen.
Gemeinsame Entgeltbewertung bei Abweichungen
Liegt der Gender Pay Gap bei mehr als 5 % und kann nicht objektiv begründet werden, müssen Unternehmen gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen eine detaillierte Analyse durchführen. Ziel ist es, strukturelle Ursachen zu identifizieren und Maßnahmen abzuleiten. In der Praxis bedeutet das einen deutlich höheren Abstimmungsaufwand, da Vergütungsentscheidungen transparent gemacht und gemeinsam bewertet werden müssen. Unternehmen sollten daher frühzeitig klare Kriterien und Dokumentationen aufbauen, um solche Prüfungen strukturiert und nachvollziehbar durchführen zu können.
Beweislast beim Arbeitgeber
Im Falle von Diskriminierungsklagen kehrt sich die Beweislast um. Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vorliegt. Das erhöht den Druck, Vergütungsentscheidungen sauber zu dokumentieren.
Für eine vollständige rechtliche Einordnung bieten Quellen wie die DIHK oder Haufe detaillierte Übersichten. Entscheidend für die Praxis ist jedoch weniger die einzelne Vorschrift als die Summe der Anforderungen: Vergütung wird zu einem transparenten, überprüfbaren System, das konsistent und nachvollziehbar gestaltet sein muss.
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Stand in Deutschland: Umsetzung und Realität
Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland verzögert sich. Zwar hat die EU-Kommission im Oktober 2025 konkrete Empfehlungen zur nationalen Umsetzung vorgelegt, und auch im Koalitionsvertrag ist eine „bürokratiearme Umsetzung“ angekündigt. Ein Referentenentwurf liegt jedoch bis heute nicht vor. Realistische Annahmen gehen davon aus, dass eine gesetzliche Umsetzung frühestens Ende 2026 oder sogar erst 2027 erfolgt.
Diese Verzögerung führt leicht zu einer falschen Schlussfolgerung: dass Unternehmen mehr Zeit hätten, sich vorzubereiten. Tatsächlich tritt ein Teil der Wirkung unabhängig von der nationalen Gesetzgebung ein.
Unmittelbare Bindung öffentlicher Arbeitgeber
Ab dem 8. Juni 2026 sind öffentliche Arbeitgeber direkt an die Richtlinie gebunden. Für sie gelten zentrale Anforderungen unmittelbar, auch ohne nationale Umsetzung. Das betrifft insbesondere Transparenzpflichten und Gleichbehandlungsgrundsätze.
Richtlinienkonforme Auslegung durch Gerichte
Auch für private Unternehmen entstehen indirekte Auswirkungen. Deutsche Gerichte sind verpflichtet, bestehendes Recht im Sinne der Richtlinie auszulegen. Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil aus Oktober 2025 (Paarvergleich, 8 AZR 300/24) bereits gezeigt, dass es strengere Maßstäbe an die Entgeltgleichheit anlegt.
Damit verändert sich die rechtliche Bewertung von Vergütungsstrukturen schon heute. Unternehmen, die keine klaren, nachvollziehbaren Kriterien für Gehaltsentscheidungen vorweisen können, setzen sich einem steigenden Risiko aus. Die entscheidende Erkenntnis: Eine verzögerte Umsetzung bedeutet keinen verzögerten Handlungsdruck. Die Richtung ist vorgegeben, und erste Auswirkungen sind bereits spürbar.

Leitfaden
Internationale Expansion für deutsche Mittelstandsunternehmen
Vertrauenslücke bei Gehaltstransparenz
Die Entgelttransparenzrichtlinie wird häufig als regulatorisches Thema betrachtet. In der Praxis adressiert sie jedoch ein grundlegendes Problem: fehlendes Vertrauen in Vergütungsstrukturen.
Eine aktuelle Studie von Deel und Norstat zeigt, wie groß diese Lücke selbst in Märkten ist, die als Vorreiter in Sachen Transparenz gelten. In Schweden geben nur 29 % der Frauen an, dass es ihnen leichtfällt, ihr Gehalt mit dem von Kollegen zu vergleichen. Bei Männern liegt dieser Wert bei 44,1 %. Noch deutlicher wird der Unterschied bei der Wahrnehmung von Fairness: Nur 18 % der Frauen empfinden die Gehaltsfestlegung in ihrem Unternehmen als gerecht, verglichen mit 36 % der Männer. Diese Zahlen dienen als Benchmark. Wenn selbst in einem Land mit vergleichsweise hoher Transparenz solche Unterschiede bestehen, ist davon auszugehen, dass die Wahrnehmung in Deutschland noch kritischer ausfällt. Der unbereinigte Gender Pay Gap liegt hier bei rund 16 % und verdeutlicht, dass strukturelle Unterschiede weiterhin bestehen.
Damit wird klar: Die Entgelttransparenzrichtlinie ist keine formale Compliance-Anforderung. Sie macht sichtbar, was in vielen Unternehmen bereits vorhanden ist – aber bislang schwer greifbar bleibt. Daniel Eisenberg bringt diesen Punkt auf den Kern: Transparenz schafft keine Probleme, sie legt bestehende offen.
Für Unternehmen hat das direkte Auswirkungen. Fehlende Transparenz beeinflusst nicht nur die Wahrnehmung von Fairness, sondern auch Mitarbeiterbindung, Motivation und Leistungsbereitschaft. Gerade in wettbewerbsintensiven Arbeitsmärkten wird Vertrauen in Vergütung zu einem entscheidenden Faktor.
Um diese Lücke zu schließen, reicht es nicht aus, einzelne Datenpunkte offenzulegen. Es braucht konsistente, nachvollziehbare Strukturen und eine zentrale Datenbasis. Plattformen wie Deel ermöglichen es, Vergütungsdaten über Länder hinweg zu bündeln, Gehaltsbänder zu definieren und Transparenz systematisch aufzubauen.
Warum Abwarten die falsche Strategie ist
Die verzögerte Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie in Deutschland verleitet viele Unternehmen dazu, das Thema aufzuschieben. Diese Strategie birgt jedoch Risiken. Drei Entwicklungen zeigen, warum jetzt gehandelt werden sollte.
Strengere Maßstäbe durch die Rechtsprechung
Auch ohne nationale Umsetzung verändert sich die rechtliche Bewertung bereits. Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil aus Oktober 2025 zur Entgeltgleichheit deutlich gemacht, dass bestehende Regelungen strenger ausgelegt werden. Unternehmen müssen zunehmend nachvollziehbar darlegen können, wie Vergütungsentscheidungen zustande kommen. Ohne klare Kriterien und dokumentierte Strukturen steigt das Risiko von Klagen und Nachforderungen.
Erwartungen von Bewerbenden verändern sich
Parallel dazu entwickeln sich die Erwartungen am Arbeitsmarkt unabhängig von gesetzlichen Vorgaben. Transparente Gehaltsspannen in Stellenanzeigen werden zunehmend vorausgesetzt, insbesondere in technologiegetriebenen Bereichen. Unternehmen, die diese Informationen nicht bereitstellen, verlieren an Attraktivität und riskieren, qualifizierte Kandidaten an Wettbewerber zu verlieren. Die Entgelttransparenzrichtlinie verstärkt diesen Trend, ist aber nicht dessen Ursache.
Vorbereitung benötigt Zeit und Struktur
Die Umsetzung der Anforderungen lässt sich nicht kurzfristig nachholen. Vergütungsstrukturen müssen analysiert, Rollen vergleichbar gemacht und objektive Kriterien definiert werden. Zusätzlich sind interne Prozesse und Kommunikationsleitlinien erforderlich, um Transparenz konsistent umzusetzen. Diese Veränderungen betreffen nicht nur HR, sondern auch Führungskräfte und Finanzfunktionen.
Die Einführung der DSGVO hat gezeigt, welche Folgen ein spätes Handeln haben kann. Viele Unternehmen mussten unter Zeitdruck Strukturen aufbauen, die langfristig angelegt sein sollten. Eine ähnliche Entwicklung ist bei der Entgelttransparenzrichtlinie zu erwarten.
Unternehmen, die früh beginnen, schaffen nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen. Plattformen wie Deel unterstützen dabei, Vergütungsdaten zentral zu strukturieren, Kriterien konsistent abzubilden und Transparenz über Teams hinweg umzusetzen.
Globale Teams: Mehr Komplexität bei Transparenz
Die Entgelttransparenzrichtlinie stellt Unternehmen bereits im nationalen Kontext vor neue Anforderungen. Für Organisationen mit internationalen Teams vervielfacht sich die Komplexität. Vergütung wird nicht nur transparenter, sondern muss auch über Ländergrenzen hinweg vergleichbar und konsistent gestaltet werden.
Ein zentrales Problem liegt in der unterschiedlichen Ausgestaltung von Gehaltsstrukturen. Gehaltsbänder variieren je nach Markt erheblich, ebenso wie gesetzliche Vorgaben zu Mindestlöhnen, Zusatzleistungen oder Berichtspflichten. Hinzu kommen Unterschiede in Lebenshaltungskosten, die direkte Vergleiche erschweren. Was in einem Land als marktüblich gilt, kann in einem anderen deutlich abweichen.
Für Unternehmen bedeutet das: Transparenz lässt sich nicht einfach durch die Offenlegung einzelner Zahlen herstellen. Stattdessen müssen Vergütungsstrukturen systematisch aufgebaut werden, sodass sie sowohl lokal angemessen als auch global nachvollziehbar sind. Besonders anspruchsvoll wird dies bei der Erstellung von Berichten, etwa zur geschlechtsspezifischen Entgeltlücke. Unterschiedliche Datenquellen, Währungen und Vergütungsbestandteile müssen zusammengeführt und in eine einheitliche Logik überführt werden.
Ein Unternehmen mit 200 Mitarbeitenden in Deutschland, Portugal, Polen und dem Vereinigten Königreich steht damit vor einer anderen Herausforderung als ein rein national aufgestelltes Unternehmen. Ohne zentrale Systeme entsteht schnell ein fragmentiertes Bild von Vergütung, das weder intern noch regulatorisch belastbar ist.
Genau hier gewinnt die Entgelttransparenzrichtlinie eine zusätzliche Dimension. Sie zwingt Unternehmen dazu, ihre Vergütungsdaten nicht nur offenzulegen, sondern strukturell zu harmonisieren. Plattformen wie Deel ermöglichen es, Vergütungsdaten aus über 150 Ländern in einem System zu bündeln, Gehaltsbänder konsistent zu verwalten und Berichte länderübergreifend zu erstellen. So wird Transparenz auch in globalen Organisationen umsetzbar.
Transparenz wird zum Wettbewerbsvorteil
Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie mag sich verzögern, doch die Richtung ist eindeutig. Unternehmen, die ihre Vergütungsstrukturen frühzeitig transparent und nachvollziehbar gestalten, schaffen klare Vorteile. Sie stärken das Vertrauen bestehender Mitarbeitender, erhöhen ihre Attraktivität für Bewerbende und reduzieren zukünftige Compliance-Risiken.
Transparenz ist damit nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern ein strategischer Hebel für nachhaltiges Wachstum. Wer heute Strukturen, Prozesse und Daten sauber aufsetzt, wird nicht unter Zeitdruck reagieren müssen, wenn die gesetzlichen Vorgaben greifen.
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FAQs
Was ist die Entgelttransparenzrichtlinie?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie 2023/970) verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz bei Gehältern. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sichtbar zu machen und zu reduzieren, unter anderem durch Gehaltsspannen, Auskunftsrechte und Berichtspflichten.
Wann tritt die Richtlinie in Deutschland in Kraft?
Die Umsetzungsfrist endet am 7. Juni 2026. Deutschland wird diese Frist voraussichtlich verpassen. Dennoch entfaltet die Richtlinie bereits Wirkung, etwa durch die direkte Bindung öffentlicher Arbeitgeber und die Auslegung bestehender Gesetze durch Gerichte.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Grundsätzlich betrifft die Entgelttransparenzrichtlinie alle Arbeitgeber. Besondere Pflichten, etwa zur Berichterstattung über den Gender Pay Gap, gelten für Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden.
Was passiert, wenn Deutschland die Frist verpasst?
Auch ohne nationale Umsetzung entstehen unmittelbare Auswirkungen. Öffentliche Arbeitgeber sind direkt gebunden, und Gerichte wenden bestehendes Recht im Sinne der Richtlinie an. Der Handlungsdruck für Unternehmen bleibt bestehen.
Müssen Gehaltsspannen in Stellenanzeigen angegeben werden?
Ja, künftig müssen Gehaltsspannen bereits vor dem Bewerbungsprozess offengelegt werden. Viele Unternehmen beginnen bereits jetzt damit, um den Anforderungen der Entgelttransparenzrichtlinie frühzeitig gerecht zu werden und wettbewerbsfähig zu bleiben.
















