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Artikel

5 minutes

Mindestlohn in Frankreich

Globales Hiring

Globale Payroll

Autor

Das Deel-Team

Veröffentlicht

17 Januar, 2025

Letzte Aktualisierung

21 Januar, 2025

Inhaltsverzeichnis

Höhe des Mindestlohns

Wer hat Anspruch auf den französischen Mindestlohn (SMIC)?

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindestlohn in Frankreich heißt SMIC und wird jährlich angepasst. Im Jahr 2025 beträgt dieser 11,88 € brutto pro Stunde. Es gelten automatische Erhöhungen bei über 2 % Inflation.
  • Der französische Mindestlohn basiert auf der 35-Stunden-Woche. Jede zusätzliche Stunde zählt als Überstunde mit entsprechendem Zuschlag.
  • Der SMIC gilt ab dem ersten Arbeitstag für alle Arbeitsverhältnisse. Es existieren Sonderregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen und Tarifverträge können höhere Löhne festlegen.

Frankreich ist ein Vorreiter, wenn es um die Rechte der arbeitenden Bevölkerung geht. Hinsichtlich des Mindestlohns waren sie den Deutschen auch weit voraus, denn in Deutschland wurde dieser erst im Jahr 2015 eingeführt. Ein ähnliches Gesetz mit dem Namen „garantierter berufsgruppenübergreifender Mindestlohn“ (salaire minimum interprofessionnel garanti, SMIG) gibt es in Frankreich bereits seit 1950. Dies wurde damals mit dem Ziel verabschiedet, die Armut innerhalb des Landes zu bekämpfen und den Konsum anzukurbeln.

Im Jahr 1970 wurde der Name von SMIG in SMIC geändert, was für „wachstumsorientierter berufsgruppenübergreifender Mindestlohn“ (salaire minimum interprofessionnel de croissance, SMIC) steht. Die Umstellung auf die 35-Stunden-Woche zwischen 1997 und 2002 führte zur Einführung von fünf verschiedenen Mindestlöhnen. Diese wurden nach und nach zusammengelegt, und seit dem 01.07.2002 gibt es nur noch einen einzigen SMIC.

Höhe des Mindestlohns

Der Mindestlohn ändert sich regelmäßig und wird jedes Jahr, üblicherweise am 01. Januar, neu festgesetzt. Die Erhöhung des Mindestlohns wird anhand folgender zwei Kriterien berechnet:

  • Der Inflation, gemessen an den 20 % der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen.
  • Der Hälfte des Kaufkraftzuwachses des durchschnittlichen Stundenlohns von Arbeiter:innen und Angestellten.

Steigen die Verbraucherpreise (Inflation) um 2 % oder mehr, wird eine automatische Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns durchgeführt.

Seit dem 1. Januar 2024 liegt der Bruttomindestlohn in Frankreich bei 11,65 € in der Stunde und 1.766,92 € im Monat. Der Nettomindestlohn kommt auf 1.398,70 € monatlich. Für Unternehmen ist es zudem interessant, dass bei Beschäftigungsverhältnissen zum Mindestlohn reduzierte Sozialabgaben für Arbeitgeber:innen anfallen.

Im Vergleich dazu wurde der aktuelle Mindestlohn in Deutschland ebenso am 01. Januar 2024 festgelegt und liegt aktuell bei 12,41 Euro pro Stunde.

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Mindestlohn in Frankreich im Jahr 2025

Der Mindestlohn in Frankreich ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen und wurde für das Jahr 2025 auf den folgenden Betrag festgelegt:

  • Netto-Stundenlohn // 9,40 €
  • Brutto-Stundenlohn // 11,88 €
  • Netto-Monatsgehalt // 1.426,- €
  • Brutto-Monatsgehalt // 1.802,- €

35-Stunden-Woche

Der gesetzliche Mindestlohn basiert auf der 35-Stunden-Woche, die um die Jahrtausendwende in Frankreich offiziell eingeführt wurde. Die 35-Stunden-Woche bedeutet auch, dass jede zuzügliche Arbeitsstunde als Überstunde gilt und entsprechend mit einem Überstundenzuschlag kompensiert werden muss.

Bei Anstellungsverhältnissen, bei denen grundsätzlich mehr als 35 Stunden in der Woche geleistet werden müssen, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine individuelle Abmachung über eine wöchentliche oder monatliche Pauschale vereinbaren, die die Überstunden bereits einschließt.

Vertraglich muss sichergestellt werden, dass die Vergütung sowohl die Bezahlung der ersten 35 Wochenarbeitsstunden als auch der 4 bis 5 regelmäßigen Überstunden pro Woche einschließlich der entsprechenden Überstundenzuschläge (gesetzlich oder tariflich geregelt) umfasst.

Kann der Mindestlohn auf einen anderen Monat verrechnet werden?

Der SMIC-Mindestlohn kann nicht auf einen Jahresdurchschnitt gerechnet werden und es gibt keine Möglichkeit, einen Monat mit dem anderen auszugleichen. Dies bedeutet: Wenn ein Arbeitgeber für einen Zeitraum eine Entlohnung zahlt, die über dem monatlichen Minimum liegt, kann dieser Zeitraum nicht mit einem anderen verrechnet werden. Im nächsten Monat muss die Vergütung wieder über dem monatlichen Mindestbetrag liegen.

Um sicherzustellen, dass Ihre Angestellten im jeweiligen Land richtig bezahlt und alle steuerlichen sowie rechtlichen Angelegenheiten korrekt durchgeführt werden, wenden Sie sich an Deel. Die Vergabe des Einstellungsprozesses an einen „Employer of Record“ (EOR) ist eine der einfachsten Möglichkeiten, eine korrekte Bezahlung von ausländischen Angestellten zu gewährleisten und hohe Geldbußen zu vermeiden.

Wer hat Anspruch auf den französischen Mindestlohn (SMIC)?

Der SMIC ist unabhängig vom Inhalt und der Form des Arbeitsvertrags (z. B. unbefristet, befristet, Teilzeitarbeit) sowie von der Art der Vergütung (z. B. zeitbasiert, leistungsbezogen, pro Aufgabe, pro Stück, als Provision oder Trinkgeld) verbindlich. Er muss ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses, unabhängig von einer Probezeit, eingehalten werden. Für bestimmte Arbeitnehmer- und Altersgruppen existieren jedoch gesonderte Regeln. Dazu gehören:

  • Jugendliche unter 18 Jahren, die weniger als sechs Monate Berufserfahrung haben. Sie erhalten 90 % des SMIC.
  • Jugendliche, die jünger als 16 Jahre alt sind und ebenfalls weniger als sechs Monate Berufserfahrung haben. Für sie beträgt die Vergütung 80 %.
  • Junge Auszubildende mit einem Ausbildungsvertrag, die je nach Alter und Vertragsdauer zwischen 477,07 Euro brutto (etwa 27 % des SMIC) und dem vollen SMIC verdienen können. Ähnliches gilt für junge Arbeitnehmer in Weiterbildungsverträgen, deren Vergütung zwischen 55 % des SMIC und dem vollen SMIC (oder 85 % des tariflichen Mindestlohns, wenn dieser höher ist) liegt, abhängig von Alter und Qualifikation.
  • Bestimmte Arbeitnehmergruppen, wie reisende Angestellte, die keine festen Arbeitszeiten haben, sowie Tagesmütter, die unter eine Ausnahmeregelung gemäß ihrem Tarifvertrag fallen.
  • Menschen mit Behinderungen und Kriegsverletzungen. Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen beispielsweise erhalten mindestens 55,7 %.

Der Mindestlohn gilt nicht nur für unsere Nachbarn in Paris, sondern für ganz Kontinentalfrankreich, die überseeischen Departements und die Gebietskörperschaft Saint-Pierre-et-Miquelon.

Zahlt ein Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 1.500 €, wenn es sich um eine natürliche Person handelt. Bei juristischen Personen kann die Strafe bis zu 7.500 € betragen. Zudem wird er in der Regel dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer Schadensersatz zu leisten. Bei einer Wiederholung der Widrigkeit wird das Bußgeld verdoppelt.

Weiterführende Informationen zum Arbeitsrecht in Frankreich erhalten Sie auch von service-public.fr oder Info-Emploi des Ministère de l'Emploi, du Travail et de la Cohésion sociale.

Tarifverträge und SMIC

Neben dem SMIC gibt es in Frankreich über 600 Tarifverträge, die branchenspezifisch die Höhe des tariflichen Mindestlohns vorgeben. Beispielweise gibt es für das Hotelgewerbe einen tariflichen Mindestlohn, der auch als „Hotel-SMIC“ bezeichnet wird. Dieser ausgezahlte Lohn ist zudem von der Qualifikation und der Berufserfahrung abhängig. So fällt die stündliche Entlohnung für Angestellte, Fachangestellte oder Angestellte in leitender Position unterschiedlich aus.

Üblicherweise liegt die Entlohnung, die durch einen Tarifvertrag festgelegt ist, über dem vom SMIC definierten Mindestlohn. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, muss der Arbeitgeber die Entlohnung auf den gesetzlichen Mindestlohn erhöhen. Es muss vom Arbeitgeber immer der jeweils höhere geltende Satz gezahlt werden.

Rechtlich gesehen ist das zu betrachtende Gehalt das, das einer tatsächlichen Arbeitsstunde entspricht. Darunter werden auch verschiedene Sachleistungen und Zuschläge, die einer Zusatzvergütung entsprechen, berücksichtigt.

Im Gegensatz dazu werden Beträge ausgenommen, die nicht einem Gehalt entsprechen oder nicht die Arbeitsleistung vergüten.

Zu diesen ausgenommenen Beträgen gehören:

  • Prämien für Betriebszugehörigkeit, besondere Erfolge oder Arbeitsbedingungen
  • Urlaubsgeld und Jahresendprämie (wenn sie nicht in monatlichen Teilbeträgen gezahlt werden)
  • Rückerstattung von Kosten
  • Zuschläge für Überstunden
  • Beteiligung am Betriebsergebnis
  • vergütete Pausen

Ob und welcher Tarifvertrag auf ein Unternehmen anwendbar ist, richtet sich nach der Haupttätigkeit des Arbeitgebers.

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