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Mindestlohn Frankreich: Was Arbeitgeber 2026 wissen müssen

Globales Hiring

Globale Payroll

Autor

Das Deel-Team

Letzte Aktualisierung

25 Juni, 2026

Table of Contents

Höhe des Mindestlohns

Mindestlohn in Frankreich im Jahr 2026

35-Stunden-Woche

Monatliche Einhaltung des Mindestlohns

Wer hat Anspruch auf den französischen Mindestlohn (SMIC)?

Tarifverträge und SMIC

Das Wichtigste in Kürze

  1. Der französische Mindestlohn (SMIC) beträgt seit Januar 2026 12,02 Euro brutto pro Stunde. Unter bestimmten Voraussetzungen wird er automatisch angepasst.
  2. Der französische Mindestlohn basiert auf der 35-Stunden-Woche. Jede zusätzliche Stunde zählt als Überstunde mit entsprechendem Zuschlag.
  3. Der SMIC gilt ab dem ersten Arbeitstag für alle Arbeitsverhältnisse. Es existieren Sonderregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen und Tarifverträge können höhere Löhne festlegen.

Frankreich verfügt über eines der bekanntesten Mindestlohnsysteme Europas. Der sogenannte SMIC (Salaire minimum interprofessionnel de croissance) gilt für die meisten Arbeitnehmer:innen im Land und bildet eine wichtige Grundlage für die Lohnabrechnung, Personalplanung und Compliance von Arbeitgebern. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn spielen in Frankreich auch Tarifverträge eine wichtige Rolle, da diese häufig höhere Vergütungen als den SMIC vorsehen.

Für Unternehmen, die Mitarbeiter:innen in Frankreich beschäftigen oder einstellen möchten, ist es daher wichtig, sowohl die aktuellen Mindestlohnvorgaben als auch die tarifvertraglichen Anforderungen zu kennen. Dieser Leitfaden erklärt die geltenden Regelungen, Ausnahmen und Arbeitgeberpflichten rund um den französischen Mindestlohn.

Höhe des Mindestlohns

Der Mindestlohn ändert sich regelmäßig und wird jedes Jahr, üblicherweise am 01. Januar, neu festgesetzt. Die Erhöhung des Mindestlohns wird anhand folgender zwei Kriterien berechnet:

  • Der Inflation, gemessen an den 20 % der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen.
  • Der Hälfte des Kaufkraftzuwachses des durchschnittlichen Stundenlohns von Arbeiter:innen und Angestellten. Steigen die Verbraucherpreise (Inflation) um 2 % oder mehr, wird eine automatische Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns durchgeführt.

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Bruttomindestlohn in Frankreich bei 12,02 Euro pro Stunde und 1.823,03 Euro pro Monat auf Basis einer 35-Stunden-Woche. Für Unternehmen ist es zudem interessant, dass bei Beschäftigungsverhältnissen zum Mindestlohn reduzierte Sozialabgaben für Arbeitgeber anfallen.

Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde.

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Mindestlohn in Frankreich im Jahr 2026

Der Mindestlohn in Frankreich ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen und wurde für das Jahr 2026 auf den folgenden Betrag festgelegt:

  • Netto-Stundenlohn: 9,54 Euro
  • Brutto-Stundenlohn: 12,02 Euro
  • Netto-Monatsgehalt: 1.454 Euro
  • Brutto-Monatsgehalt: 1.823,03 Euro

35-Stunden-Woche

Der gesetzliche Mindestlohn basiert auf der 35-Stunden-Woche, die ab dem Jahr 2000 in Frankreich offiziell eingeführt wurde. Die 35-Stunden-Woche bedeutet auch, dass jede zuzügliche Arbeitsstunde als Überstunde gilt und entsprechend mit einem Überstundenzuschlag kompensiert werden muss.

Bei Anstellungsverhältnissen, bei denen grundsätzlich mehr als 35 Stunden in der Woche geleistet werden müssen, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine individuelle Abmachung über eine wöchentliche oder monatliche Pauschale vereinbaren, die die Überstunden bereits einschließt.

Vertraglich muss sichergestellt werden, dass die Vergütung sowohl die Bezahlung der ersten 35 Wochenarbeitsstunden als auch der 4 bis 5 regelmäßigen Überstunden pro Woche einschließlich der entsprechenden Überstundenzuschläge (gesetzlich oder tariflich geregelt) umfasst.

Monatliche Einhaltung des Mindestlohns

Der SMIC-Mindestlohn kann nicht auf einen Jahresdurchschnitt gerechnet werden und es gibt keine Möglichkeit, einen Monat mit dem anderen auszugleichen. Dies bedeutet: Wenn ein Arbeitgeber für einen Zeitraum eine Entlohnung zahlt, die über dem monatlichen Minimum liegt, kann dieser Zeitraum nicht mit einem anderen verrechnet werden. Im nächsten Monat muss die Vergütung wieder über dem monatlichen Mindestbetrag liegen.

Unternehmen, die Mitarbeiter:innen in Frankreich beschäftigen, müssen sicherstellen, dass die Vergütung in jedem Abrechnungszeitraum den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Lösungen wie Deel Payroll und Deel EOR unterstützen dabei, lokale Lohnvorgaben einzuhalten und Payroll-Prozesse rechtskonform zu verwalten.

Wer hat Anspruch auf den französischen Mindestlohn (SMIC)?

Der SMIC ist unabhängig vom Inhalt und der Form des Arbeitsvertrags (z. B. unbefristet, befristet, Teilzeitarbeit) sowie von der Art der Vergütung (z. B. zeitbasiert, leistungsbezogen, pro Aufgabe, pro Stück, als Provision oder Trinkgeld) verbindlich. Er muss ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses, unabhängig von einer Probezeit, eingehalten werden. Für bestimmte Arbeitnehmer- und Altersgruppen existieren jedoch gesonderte Regeln. Dazu gehören:

  • Jugendliche unter 18 Jahren, die weniger als sechs Monate Berufserfahrung haben. Sie erhalten 90 % des SMIC.
  • Jugendliche unter 16 Jahren, die ebenfalls weniger als sechs Monate Berufserfahrung haben. Für sie beträgt die Vergütung 80 %.
  • Junge Auszubildende mit einem Ausbildungsvertrag erhalten je nach Alter und Ausbildungsjahr einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz des SMIC. Die konkrete Vergütung wird regelmäßig angepasst und richtet sich nach dem jeweils gültigen Mindestlohn. Ähnliches gilt für junge Arbeitnehmer in Weiterbildungsverträgen, deren Vergütung zwischen 55 % des SMIC und dem vollen SMIC (oder 85 % des tariflichen Mindestlohns, wenn dieser höher ist) liegt, abhängig von Alter und Qualifikation.
  • Bestimmte Arbeitnehmergruppen, wie reisende Angestellte, die keine festen Arbeitszeiten haben, sowie Tagesmütter, die unter eine Ausnahmeregelung gemäß ihrem Tarifvertrag fallen.
  • Menschen mit Behinderungen und Kriegsverletzungen. Für bestimmte Beschäftigungsformen von Menschen mit Behinderungen gelten besondere Vergütungsregelungen, die von den allgemeinen SMIC-Vorgaben abweichen können.

Der Mindestlohn gilt für ganz Kontinentalfrankreich, die überseeischen Departements und die Gebietskörperschaft Saint-Pierre-et-Miquelon.

Zahlt ein Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro, wenn es sich um eine natürliche Person handelt. Bei juristischen Personen kann die Strafe bis zu 7.500 Euro betragen. Zudem wird er in der Regel dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer Schadensersatz zu leisten. Bei einer Wiederholung der Widrigkeit wird das Bußgeld verdoppelt.

Weiterführende Informationen zum Arbeitsrecht in Frankreich erhalten Sie auch von service-public.fr oder Info-Emploi des Ministère de l'Emploi, du Travail et de la Cohésion sociale.

Tarifverträge und SMIC

Neben dem SMIC gibt es in Frankreich zahlreiche Tarifverträge (conventions collectives), die branchenspezifische Mindestvergütungen und weitere Beschäftigungsbedingungen festlegen. Beispielweise gibt es für das Hotelgewerbe einen tariflichen Mindestlohn, der auch als „Hotel-SMIC“ bezeichnet wird. Dieser ausgezahlte Lohn ist zudem von der Qualifikation und der Berufserfahrung abhängig. So fällt die stündliche Entlohnung für Angestellte, Fachangestellte oder Angestellte in leitender Position unterschiedlich aus.

Üblicherweise liegt die Entlohnung, die durch einen Tarifvertrag festgelegt ist, über dem vom SMIC definierten Mindestlohn. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, muss der Arbeitgeber die Entlohnung auf den gesetzlichen Mindestlohn erhöhen. Es muss vom Arbeitgeber immer der jeweils höhere geltende Satz gezahlt werden.

Rechtlich gesehen ist das relevante Gehalt das, das einer tatsächlichen Arbeitsstunde entspricht. Darunter werden auch verschiedene Sachleistungen und Zuschläge, die einer Zusatzvergütung entsprechen, berücksichtigt.

Im Gegensatz dazu werden Beträge ausgenommen, die nicht einem Gehalt entsprechen oder nicht die Arbeitsleistung vergüten.

Zu diesen ausgenommenen Beträgen gehören:

  • Prämien für Betriebszugehörigkeit, besondere Erfolge oder Arbeitsbedingungen
  • Urlaubsgeld und Jahresendprämie (wenn sie nicht in monatlichen Teilbeträgen gezahlt werden)
  • Rückerstattung von Kosten
  • Zuschläge für Überstunden
  • Beteiligung am Betriebsergebnis
  • vergütete Pausen

Ob und welcher Tarifvertrag auf ein Unternehmen anwendbar ist, richtet sich nach der Haupttätigkeit des Arbeitgebers.

Lohnabrechnung und Mindestlohn in Frankreich verwalten

Unternehmen, die Mitarbeiter:innen in Frankreich beschäftigen, müssen neben dem gesetzlichen Mindestlohn auch tarifvertragliche Vorgaben, Sozialabgaben und weitere arbeitsrechtliche Anforderungen berücksichtigen. Eine korrekte Lohnabrechnung ist daher ein wichtiger Bestandteil der Compliance und der Personalplanung.

Automatisieren Sie die Lohnabrechnung in Frankreich und stellen Sie die Einhaltung des SMIC sicher – mit Deel Payroll. Über eine zentrale Plattform lassen sich Payroll-Prozesse verwalten, Gehaltsabrechnungen automatisieren und lokale Anforderungen effizient umsetzen. So behalten Unternehmen den Überblick über Vergütung, Arbeitskosten und gesetzliche Vorgaben.

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FAQs

Nicht alle zusätzlichen Vergütungsbestandteile werden bei der Prüfung des SMIC angerechnet. Ob Boni, Zulagen oder Sachleistungen berücksichtigt werden können, hängt von ihrer Art und ihrem Zweck ab. Arbeitgeber sollten daher prüfen, welche Vergütungsbestandteile für die Einhaltung des Mindestlohns relevant sind.

Ja. Beschäftigen ausländische Unternehmen Arbeitnehmer:innen in Frankreich, müssen sie die französischen arbeitsrechtlichen Vorgaben einhalten. Dazu gehört grundsätzlich auch die Einhaltung des geltenden SMIC beziehungsweise eines höheren tarifvertraglichen Mindestlohns.

Ja. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Mindestlohn entsprechend der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit anteilig berechnet. Der Stundenlohn darf dabei nicht unter dem geltenden SMIC liegen.

Arbeitsverträge für Beschäftigte in Frankreich müssen grundsätzlich auf Französisch verfasst werden. Zusätzliche Übersetzungen sind möglich, die französische Version bleibt jedoch in der Regel rechtlich maßgeblich.

Ja. Viele französische Tarifverträge enthalten eigene Mindestvergütungen für bestimmte Tätigkeiten oder Qualifikationsstufen. Liegt der tarifvertragliche Mindestlohn über dem SMIC, muss der höhere Betrag gezahlt werden.