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Mindestlohn in Italien 2026: Was Unternehmen wissen müssen
Globale Payroll
Globales Hiring
Autor
Das Deel-Team
Letzte Aktualisierung
25 Juni, 2026

Table of Contents
Kein gesetzlicher Mindestlohn in Italien
Tarifliche Mindestlöhne
Weitere europäische Länder ohne gesetzlichen Mindestlohn
Mindestlöhne im europäischen Vergleich
Geringe Löhne, hohe Lohnnebenkosten
Insgesamt liegen die Lohnkosten unter dem EU-Durchschnitt
Gehaltsabrechnung und Vergütung in Italien effizient verwalten
Das Wichtigste in Kürze
- Italien ist eines der wenigen EU-Länder ohne gesetzlichen Mindestlohn.
- Im Rahmen einer vergleichsweise starken Bindung an Tarifverträge gelten vielerorts tarifliche Untergrenzen zur Bezahlung von Arbeitnehmer:innen.
- Die Lohnnebenkosten in Italien sind im EU-Vergleich hoch. Dennoch liegen die Lohnkosten pro Mitarbeiter:in in der Summe unter dem EU-Durchschnitt.
Italien nimmt innerhalb der Europäischen Union eine besondere Stellung ein: Anders als die meisten EU-Mitgliedstaaten verfügt das Land über keinen gesetzlichen Mindestlohn. Stattdessen werden die Löhne in vielen Branchen durch nationale Tarifverträge (Contratti Collettivi Nazionali di Lavoro, CCNL) geregelt, die für Millionen Arbeitnehmer:innen maßgeblich sind. Wer Mitarbeiter:innen in Italien beschäftigt oder einstellen möchte, sollte daher nicht nur die allgemeine Rechtslage, sondern auch die jeweils einschlägigen Tarifverträge kennen.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie die Vergütung von Arbeitnehmer:innen in Italien geregelt wird, welche Rolle Tarifverträge spielen und welche Lohnkosten Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt berücksichtigen müssen.
Kein gesetzlicher Mindestlohn in Italien
Ist im allgemeinen Sprachgebrauch vom „Mindestlohn“ die Rede, meint man in aller Regel den gesetzlichen Mindestlohn. Den gibt es in Italien allerdings nicht.
Gegenwärtig ist lediglich folgende Regelung in Artikel 36 der italienischen Verfassung festgehalten: „Der Arbeiter hat Anspruch auf einen Lohn, der dem Umfang und der Qualität seiner Arbeit angemessen und jedenfalls ausreichend sein muß, ihm und der Familie ein freies und würdiges Leben zu gewährleisten [...]“. Wie hoch der Lohn dafür in Zahlen sein muss, ist gesetzlich nicht geregelt.
Zuletzt hatte die Opposition im Jahr 2023 einen Antrag auf die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von neun Euro pro Stunde eingebracht. Bislang wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet, sodass es in Italien weiterhin keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt.
Tarifliche Mindestlöhne
Die Regierung unter Meloni verwies bei der Ablehnung des gesetzlichen Mindestlohns darauf, Tarifverträge – die sogenannten Contrattazione Collettiva Nazionale di Lavoro (CCNL) – stärker fördern zu wollen.
Während die Tarifbindung in Italien bereits vergleichsweise hoch ist, enthalten nicht alle Tarifverträge dieselben Regelungen zu Vergütung, Zuschlägen und weiteren Arbeitsbedingungen.
Hinzu kommt die im EU-Vergleich überdurchschnittlich hohe Anzahl an Kleinstunternehmen in Italien. Von einem Kleinstunternehmen ist dann die Rede, wenn ein Unternehmen maximal neun Personen beschäftigt und einen Umsatz von maximal zwei Millionen Euro pro Jahr erwirtschaftet.
In kleinen Unternehmen ist die praktische Durchsetzung tarifvertraglicher Standards häufig schwieriger als in größeren Unternehmen mit stärkerer gewerkschaftlicher Organisation.
Erhebliche Verdienstunterschiede gibt es in Italien zudem zwischen den verschiedenen Wirtschaftszweigen. Und auch regional lassen sich, vor allem zwischen dem stärker industrialisierten Norden und dem Süden Italiens, dem sogenannten Mezzogiorno, erhebliche Differenzen feststellen.
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Weitere europäische Länder ohne gesetzlichen Mindestlohn
Italien ist eines von fünf EU-Staaten ohne Mindestlohn. Keine gesetzliche Lohnuntergrenze weisen neben Italien die folgenden EU-Länder auf:
- Dänemark
- Schweden
- Finnland
- Österreich
Weitere Länder in Europa, die zwar nicht der EU angehören, aber ebenfalls keinen Mindestlohn aufweisen, sind die Schweiz und Norwegen.
Mindestlöhne im europäischen Vergleich
Eurostat unterteilt die EU-Mitgliedstaaten mit einem gesetzlichen Mindestlohn nach dessen Höhe in drei Gruppen (Stand: Januar 2025):
- Gruppe 1: Gesetzlicher Mindestlohn > 1.500 € / Monat
- Luxemburg
- Irland
- Niederlande
- Belgien
- Deutschland
- Frankreich
- Gruppe 2: Gesetzlicher Mindestlohn zwischen 1.000 € und 1.500 € pro Monat
- Spanien
- Slowenien
- Polen
- Litauen
- Portugal
- Zypern
- Gruppe 3: Gesetzlicher Mindestlohn ≤ 1.000 € pro Monat
- Kroatien
- Griechenland
- Malta
- Estland
- Tschechien
- Slowakei
- Rumänien
- Lettland
- Ungarn
- Bulgarien
Die Höhe der Mindestlöhne in den Ländern der Europäischen Union variiert damit stark. Relativ gesehen sind die Unterschiede allerdings kleiner, wenn man die mitunter erheblichen Unterschiede in den Lebenshaltungskosten und entsprechend der Kaufkraft mit einbezieht.
Geringe Löhne, hohe Lohnnebenkosten
Vergleichsweise hoch sind im italienischen Sozialversicherungssystem die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber. Laut Germany Trade & Invest (GTAI) zählen die Arbeitgeberabgaben in Italien weiterhin zu den höchsten in Europa.
So ist in Italien neben einem 13. Monatsgehalt vor Weihnachten etwa auch die Zahlung eines 14. Monatsgehalts im Sommer üblich. Gängig sind unter anderem ebenfalls Zuschüsse zum Mittagessen, Gewinnbeteiligungen, Firmenwagen oder Aktienoptionen.
Insgesamt liegen die Lohnkosten unter dem EU-Durchschnitt
Betrachtet man die gesamten Lohnkosten pro Mitarbeiter:in in Italien, lässt sich jedoch feststellen, dass diese im EU-Vergleich dennoch niedrig sind.
Laut Germany Trade & Invest lagen die durchschnittlichen Arbeitskosten in Italien zuletzt bei rund 31 Euro pro Stunde. Damit bewegen sich die Arbeitskosten weiterhin unter dem EU-Durchschnitt und deutlich unter dem Niveau Deutschlands.
Im internationalen Vergleich liegen die Arbeitskosten in Italien weiterhin deutlich unter dem Niveau der Schweiz, obwohl die Arbeitgebernebenkosten innerhalb Europas vergleichsweise hoch ausfallen.
Gehaltsabrechnung und Vergütung in Italien effizient verwalten
Unternehmen, die Mitarbeiter:innen in Italien beschäftigen, müssen neben Gehältern auch Sozialabgaben, tarifvertragliche Vorgaben und weitere gesetzliche Anforderungen berücksichtigen. Eine korrekte und transparente Gehaltsabrechnung ist daher ein wichtiger Bestandteil der Compliance und der langfristigen Personalplanung.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Gehaltsabrechnungen in Italien den gesetzlichen Anforderungen entsprechen – mit Deel Payroll. Über eine zentrale Plattform lassen sich Vergütungsdaten verwalten, Gehaltsabrechnungen automatisieren und Payroll-Prozesse in mehreren Ländern koordinieren. So behalten Unternehmen den Überblick über Arbeitskosten, Vergütungsstrukturen und lokale Anforderungen.
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FAQs
Gibt es Pläne für einen gesetzlichen Mindestlohn in Italien?
Seit mehreren Jahren wird in Italien über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns diskutiert. Bisher wurde jedoch kein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Die Vergütung von Arbeitnehmer:innen wird weiterhin überwiegend durch Tarifverträge (CCNL) geregelt.
Gelten Tarifverträge in Italien auch für ausländische Arbeitgeber?
Ja. Unternehmen, die Arbeitnehmer:innen in Italien beschäftigen, müssen die einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften und gegebenenfalls anwendbare Tarifverträge berücksichtigen – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz in Italien oder im Ausland hat.
Wie finde ich heraus, welcher Tarifvertrag für meine Mitarbeiter:innen gilt?
Welcher Tarifvertrag Anwendung findet, hängt unter anderem von Branche, Tätigkeit und Unternehmensstruktur ab. Arbeitgeber sollten vor einer Einstellung prüfen, welcher CCNL für die jeweilige Position relevant ist, da hiervon Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaub und weitere Beschäftigungsbedingungen abhängen können.
Sind 13. und 14. Monatsgehälter in Italien verpflichtend?
Ob zusätzliche Gehaltszahlungen vorgesehen sind, hängt in vielen Fällen vom anwendbaren Tarifvertrag oder individuellen Arbeitsvertrag ab. In zahlreichen Branchen sind ein 13. Monatsgehalt und teilweise auch ein 14. Monatsgehalt üblich.
Welche Folgen drohen bei einer zu niedrigen Vergütung von Arbeitnehmer:innen?
Eine Vergütung, die nicht den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Anforderungen entspricht, kann zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, Nachzahlungen und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen. Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass die Vergütung den geltenden Vorgaben entspricht.












