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8 min read

Fachkräftemangel Deutschland: EU Talent Pool nutzen

Employe of Record

Globales Hiring

Autor

Das Deel-Team

Letzte Aktualisierung

01 September, 2026

Table of Contents

So funktioniert der EU Talent Pool

So stellen Arbeitgeber Fachkräfte aus Drittstaaten ein

Was Arbeitgeber vor der Einstellung klären sollten

Häufige Fehler bei der internationalen Einstellung

Internationale Fachkräfte sicher einstellen

Das Wichtigste in Kürze

  1. Der EU Talent Pool ist seit dem 1. Juni 2026 rechtlich verankert, die Plattform soll jedoch erst bis Ende 2027 vollständig einsatzbereit sein. Deutschland nimmt teil und plant über die Bundesagentur für Arbeit eine technische Schnittstelle für Arbeitgeber. Bis dahin bleibt die internationale Personalsuche auf bestehende Recruiting- und Einwanderungswege angewiesen.
  2. Der Fachkräftemangel in Deutschland betrifft besonders Bereiche wie IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen und Handwerk. Internationale Rekrutierung kann Unternehmen deshalb helfen, den verfügbaren Talentpool über den deutschen Arbeitsmarkt hinaus zu erweitern. Für Arbeitgeber wird damit neben der Kandidatensuche auch ein effizienter Prozess für Einwanderung und Beschäftigung wichtiger.
  3. Wer heute Fachkräfte außerhalb der EU einstellen möchte, nutzt weiterhin bestehende Visa- und Aufenthaltswege, darunter das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, die EU Blue Card und die Chancenkarte. Der EU Talent Pool soll diese Verfahren künftig ergänzen, nicht ersetzen. Auch nach seinem vollständigen Start bleiben die nationalen Voraussetzungen für eine rechtskonforme Beschäftigung bestehen.

Der Fachkräftemangel in Deutschland macht die Suche nach qualifizierten Mitarbeitenden für viele Arbeitgeber zunehmend zu einer strategischen Herausforderung. Besonders wenn benötigte Kompetenzen auf dem heimischen Arbeitsmarkt schwer verfügbar sind, rückt die internationale Rekrutierung stärker in den Fokus.

Mit dem EU Talent Pool entsteht dafür ein neuer europäischer Vermittlungsweg. Die zugrunde liegende Verordnung (EU) 2026/1047 ist seit dem 1. Juni 2026 in Kraft, und Deutschland hat seine Teilnahme bestätigt. Vollständig nutzbar ist die Plattform allerdings noch nicht: Die Europäische Kommission rechnet mit der vollständigen Betriebsbereitschaft bis Ende 2027. Die Bundesagentur für Arbeit plant bereits für das dritte Quartal 2026 eine technische Schnittstelle für Arbeitgeber.

Für Unternehmen ist deshalb vor allem entscheidend, was bereits heute funktioniert und was erst noch kommt. Wer internationale Fachkräfte rekrutieren möchte, kann nicht auf den vollständigen Start des Talent Pools warten. Fachkräfteeinwanderungsgesetz, EU Blue Card und Chancenkarte bieten bereits bestehende Wege für die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten. Der Talent Pool soll diese Möglichkeiten künftig um einen zusätzlichen Kanal zur Vermittlung geeigneter Kandidat:innen ergänzen.

Dieser Leitfaden zeigt, wie der EU Talent Pool funktioniert, welche Branchen besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind und welche Voraussetzungen Arbeitgeber heute erfüllen müssen, um Fachkräfte außerhalb der EU einzustellen. Außerdem wird deutlich, was sich dabei für Unternehmen mit eigener deutscher Gesellschaft und für Arbeitgeber unterscheidet, die erstmals in Deutschland einstellen.

So funktioniert der EU Talent Pool

Der EU Talent Pool soll Arbeitgeber in teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten mit qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten zusammenbringen. Im Mittelpunkt stehen Berufe, in denen Unternehmen Schwierigkeiten haben, geeignete Fachkräfte zu finden. Dazu gehören unter anderem IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen, Baugewerbe und Gastgewerbe. Damit soll der Talent Pool einen zusätzlichen Zugang zu internationalen Kandidat:innen für besonders vom Fachkräftemangel betroffene Branchen in Deutschland und anderen teilnehmenden Staaten schaffen.

Wichtig ist jedoch der aktuelle Stand: Die rechtliche Grundlage für den Talent Pool ist bereits in Kraft, die eigentliche Plattform befindet sich aber noch im Aufbau. Arbeitgeber können den EU Talent Pool deshalb derzeit noch nicht wie ein bestehendes Stellenportal für die internationale Rekrutierung nutzen. Die vollständige Plattform soll bis Ende 2027 betriebsbereit sein. Für Deutschland plant die Bundesagentur für Arbeit bereits im dritten Quartal 2026 eine technische Schnittstelle für Arbeitgeber.

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Vermittlung für internationale Engpassberufe

Nach dem vollständigen Start sollen Arbeitgeber offene Stellen für Engpassberufe über das System zugänglich machen können. Arbeitssuchende aus Staaten außerhalb der EU können wiederum ihre Profile und Qualifikationen hinterlegen. Das System soll anschließend dabei helfen, passende Stellen und Kandidat:innen zusammenzuführen.

Die Nutzung soll sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitssuchende kostenlos sein. Der Talent Pool schafft damit keinen neuen Beschäftigungsstatus, sondern einen zusätzlichen Vermittlungsweg. Für Unternehmen, die Fachkräfte außerhalb der EU einstellen, soll es dadurch leichter werden, geeignete Kandidat:innen über Ländergrenzen hinweg zu finden.

Internationale Rekrutierung erweitert den Talentpool

Der Fachkräftemangel betrifft in Deutschland nicht alle Bereiche gleichermaßen. Besonders gefragt sind qualifizierte Beschäftigte unter anderem in IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen und Handwerk. Auch Bau- und Gastgewerbe gehören zu den Bereichen, auf die der EU Talent Pool mit seinem Fokus auf Engpassberufe künftig ausgerichtet sein soll.

Für Arbeitgeber kann es deshalb sinnvoll sein, die Personalsuche über den deutschen und europäischen Arbeitsmarkt hinaus auszuweiten. Gerade bei schwer zu besetzenden Positionen vergrößert die internationale Rekrutierung den erreichbaren Kandidatenkreis.

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Was sich für Arbeitgeber künftig ändern kann

Für Arbeitgeber wird der größte Mehrwert des EU Talent Pools voraussichtlich in der Kandidatensuche liegen. Statt internationale Fachkräfte ausschließlich über eigene Recruitingkanäle oder nationale Plattformen zu finden, soll ein zusätzlicher europäischer Vermittlungsweg für Drittstaatsangehörige in Engpassberufen entstehen.

An den anschließenden Einstellungsanforderungen ändert sich dadurch jedoch nichts Grundsätzliches. Auch nach einem Match müssen Arbeitgeber weiterhin prüfen, welcher Aufenthaltsweg geeignet ist, ob Qualifikationen anerkannt werden müssen und welche Anforderungen an Vertrag, Payroll und Sozialversicherung gelten.

Für Arbeitgeber, die den EU Talent Pool künftig nutzen möchten, ist deshalb eine klare Trennung sinnvoll: Der Talent Pool erweitert das Sourcing, während Immigration und Beschäftigung weiterhin über die bestehenden rechtlichen Verfahren laufen. Unternehmen, die diese Prozesse schon heute strukturiert aufgesetzt haben, können einen zusätzlichen Recruitingkanal später leichter integrieren.

Ein Match ersetzt kein Visum

Für Arbeitgeber ist diese Abgrenzung entscheidend: Eine Registrierung oder erfolgreiche Vermittlung über den EU Talent Pool verleiht einer Person kein automatisches Einreise-, Aufenthalts- oder Arbeitsrecht. Auch nach dem vollständigen Start der Plattform müssen die jeweils geltenden nationalen Voraussetzungen erfüllt werden.

Der Talent Pool soll bestehende Einwanderungswege deshalb ergänzen und nicht ersetzen. Eine EU-Talent-Pool-Bewerbung beziehungsweise ein Match kann Arbeitgeber und Kandidat:innen zusammenbringen. Anschließend bleiben jedoch die erforderlichen Visa-, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisverfahren bestehen.

Für Arbeitgeber bedeutet das auch, dass der Talent Pool den Rekrutierungsprozess künftig erleichtern kann, nicht aber die anschließenden Compliance-Aufgaben übernimmt. Wer heute internationale Fachkräfte einstellen möchte, muss deshalb weiterhin auf die bestehenden deutschen Einwanderungswege zurückgreifen. Welche Möglichkeiten dafür zur Verfügung stehen, zeigt der nächste Abschnitt.

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So stellen Arbeitgeber Fachkräfte aus Drittstaaten ein

Die Suche nach geeigneten Kandidat:innen ist nur der erste Schritt. Wer heute Fachkräfte außerhalb der EU einstellen möchte, muss anschließend den passenden Einwanderungsweg bestimmen, gegebenenfalls die Anerkennung ausländischer Qualifikationen begleiten und die Voraussetzungen für Beschäftigung und Aufenthalt erfüllen. Diese Prozesse bestehen unabhängig vom künftigen EU Talent Pool und bleiben auch nach dessen vollständigem Start erforderlich.

Für Arbeitgeber lassen sich die wichtigsten Schritte folgendermaßen zusammenfassen:

  1. Eignung der Position prüfen: Zunächst ist zu klären, ob Position und Kandidat:in die Voraussetzungen für eine Beschäftigung nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz erfüllen. Dabei spielen unter anderem die Qualifikation und die vorgesehene Tätigkeit eine Rolle. Eine frühzeitige Prüfung hilft dabei, den passenden Einwanderungsweg zu bestimmen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
  2. Anerkennung der Qualifikation unterstützen: Bei ausländischen Berufs- oder Hochschulabschlüssen kann eine Anerkennung oder Bewertung der Qualifikation erforderlich sein. Ist das Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen, kann je nach Fall ein Aufenthalt zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach § 16d AufenthG infrage kommen. Arbeitgeber sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Nachweise für die jeweilige Position benötigt werden und ob ein Anerkennungsverfahren Teil des Einstellungsprozesses ist.
  3. Passenden Aufenthaltsweg bestimmen: Je nach Qualifikation, Tätigkeit und Situation der Kandidat:innen kommen unterschiedliche Wege infrage. Dazu zählen nationale Visa zur Erwerbstätigkeit und die EU Blue Card, für die bestimmte Gehaltsvoraussetzungen gelten und für Engpassberufe niedrigere Schwellen vorgesehen sein können. Die Chancenkarte richtet sich dagegen an Drittstaatsangehörige, die zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen. Sie ist deshalb von einem Aufenthaltsweg für eine bereits konkret vereinbarte Beschäftigung zu unterscheiden.
  4. Rechtskonformen Arbeitsvertrag vorbereiten: Ist der passende Weg geklärt, benötigt die internationale Fachkraft einen Arbeitsvertrag, der die deutschen arbeitsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Die darin vereinbarten Bedingungen müssen außerdem zu den Voraussetzungen des jeweiligen Aufenthaltswegs passen. Für Arbeitgeber ist es deshalb wichtig, Arbeitsvertrag und Einwanderungsverfahren nicht als voneinander getrennte Prozesse zu behandeln.
  5. Payroll und Sozialversicherung einrichten: Vor dem Arbeitsbeginn müssen schließlich die notwendigen HR- und Payroll-Prozesse vorbereitet werden. Dazu gehört insbesondere die korrekte Anmeldung zur Sozialversicherung sowie die Einrichtung der Gehaltsabrechnung. Erst wenn Beschäftigungs-, Einwanderungs- und Payroll-Prozesse zusammenspielen, kann das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß starten.
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Die einzelnen Schritte früh aufeinander abstimmen

Anerkennung, Aufenthaltsverfahren, Arbeitsvertrag und Payroll sollten nicht als voneinander unabhängige Aufgaben geplant werden. Die einzelnen Schritte greifen ineinander: Verzögert sich beispielsweise die Anerkennung einer Qualifikation, kann sich dadurch auch der Visumprozess und damit der geplante Arbeitsbeginn verschieben. Gleichzeitig müssen die Bedingungen im Arbeitsvertrag zum gewählten Aufenthaltsweg passen.

Für HR bedeutet das, relevante Informationen möglichst früh zwischen Recruiting, Immigration, Payroll und den zuständigen Fachbereichen auszutauschen. Bereits während des Auswahlprozesses sollte klar sein, welche Unterlagen benötigt werden, welche Voraussetzungen noch geprüft werden müssen und welche Schritte parallel vorbereitet werden können. Das reduziert das Risiko, erst nach der Vertragsunterzeichnung auf fehlende Nachweise oder unrealistische Zeitpläne zu stoßen.

Gerade bei schwer zu besetzenden Positionen kann diese Abstimmung auch für die Erfahrung der Bewerber:innen entscheidend sein. Internationale Kandidat:innen benötigen häufig mehr Planungssicherheit als Beschäftigte, die bereits in Deutschland arbeiten dürfen. Transparente Informationen über erforderliche Dokumente, voraussichtliche Bearbeitungszeiten und den geplanten Starttermin helfen deshalb, Erwartungen realistisch zu setzen und unnötige Verzögerungen im Einstellungsprozess zu vermeiden.

Für Unternehmen, die Drittstaatsangehörige in Deutschland einstellen, ist deshalb nicht nur die Suche nach internationalen Talenten entscheidend. Ein erfolgreicher Einstellungsprozess hängt ebenso davon ab, dass Qualifikationsprüfung, Aufenthaltsweg, Arbeitsvertrag und Onboarding frühzeitig aufeinander abgestimmt werden. Gerade Verzögerungen bei Anerkennung oder Visa können andernfalls dazu führen, dass ein bereits gefundenes Talent nicht zum geplanten Zeitpunkt beginnen kann.

Der künftige EU Talent Pool verändert an diesen grundlegenden Anforderungen nichts. Er soll Unternehmen und Arbeitssuchende leichter zusammenbringen, übernimmt aber nicht die anschließend erforderlichen deutschen Einwanderungs- und Beschäftigungsverfahren.

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Was Arbeitgeber vor der Einstellung klären sollten

Für Unternehmen ohne eigenes Immigration-Team können die einzelnen Schritte der internationalen Einstellung schnell zum Engpass werden. Verzögerungen bei Visum, Arbeitserlaubnis oder Anerkennung von Qualifikationen können den geplanten Arbeitsbeginn erheblich verschieben. Das gilt unabhängig davon, ob ein Unternehmen bereits über eine eigene deutsche Gesellschaft verfügt oder erstmals in Deutschland einstellt. Der Unterschied liegt vor allem darin, wer die Beschäftigung und die damit verbundenen Prozesse abwickelt.

Vier Punkte sollten deshalb möglichst früh geklärt werden:

  1. Beschäftigungsmodell festlegen: Unternehmen mit eigener deutscher Gesellschaft können internationale Fachkräfte grundsätzlich selbst beschäftigen und die erforderlichen HR-, Payroll- und Einwanderungsprozesse organisieren. Fehlt eine eigene Gesellschaft, kann ein Employer of Record als rechtlicher Arbeitgeber fungieren. Diese Entscheidung sollte früh fallen, weil sie bestimmt, wer die Beschäftigung administrativ abwickelt.
  2. Aufenthaltsweg und Zeitrahmen prüfen: Noch vor einem verbindlichen Stellenangebot sollte geklärt werden, welcher Visa- oder Aufenthaltsweg für die betreffende Person infrage kommt und mit welchem Zeitrahmen zu rechnen ist. Qualifikation, Tätigkeit und weitere Voraussetzungen können beeinflussen, welcher Weg geeignet ist. So lässt sich vermeiden, dass ein geplanter Eintrittstermin auf Annahmen basiert, die sich später nicht einhalten lassen.
  3. Anerkennung frühzeitig vorbereiten: Ist für die Tätigkeit eine Anerkennung oder Bewertung der ausländischen Qualifikation erforderlich, sollte der Prozess möglichst früh beginnen. Fehlende Unterlagen oder zusätzliche Nachweise können den Zeitplan verlängern. Arbeitgeber sollten deshalb bereits während des Recruiting-Prozesses klären, welche Dokumente benötigt werden und welche Unterstützung die Kandidat:innen benötigen.
  4. Realistischen Starttermin planen: Visa- und Anerkennungsverfahren sollten von Anfang an in die Personalplanung einfließen. Ein Startdatum festzulegen und erst anschließend die erforderlichen Einwanderungsschritte zu prüfen, erhöht das Risiko kurzfristiger Verschiebungen. Ein realistischer Zeitplan schafft dagegen mehr Planungssicherheit für Kandidat:innen, HR und das einstellende Team.

Unternehmen, die regelmäßig internationale Fachkräfte einstellen, sollten diese Schritte nicht für jede Position neu organisieren. Ein wiederholbarer Prozess kann festlegen, wann die Prüfung des Aufenthaltswegs beginnt, wer erforderliche Unterlagen einholt und welche Teams für Anerkennung, Vertrag, Payroll und Onboarding verantwortlich sind. So lassen sich Abhängigkeiten früh erkennen und Aufgaben parallel vorbereiten, statt erst nach Abschluss des jeweils vorherigen Schritts zu beginnen.

Ebenso wichtig ist eine zentrale Dokumentation. HR sollte nachvollziehen können, in welcher Phase sich eine internationale Einstellung befindet, welche Nachweise noch fehlen und welche Fristen für Kandidat:innen oder interne Teams relevant sind. Das erleichtert nicht nur die Koordination einzelner Einstellungen, sondern schafft auch eine verlässlichere Grundlage für die Personalplanung. Werden ähnliche Rollen wiederholt international besetzt, können Unternehmen außerdem Erfahrungswerte zu Bearbeitungszeiten und typischen Verzögerungen in künftige Einstellungsprozesse einbeziehen.

Für eine Fachkräftemangel-Arbeitgeberstrategie bedeutet das: Internationale Rekrutierung endet nicht mit der Zusage eines geeigneten Talents. Die Prozesse nach der Personalauswahl müssen bereits bei der Personalplanung berücksichtigt werden. Besonders für Unternehmen, die regelmäßig internationale Fachkräfte rekrutieren, kann ein standardisierter Ablauf dazu beitragen, Verzögerungen und wiederkehrende Einzelfalllösungen zu reduzieren.

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Häufige Fehler bei der internationalen Einstellung

Bei der Einstellung internationaler Fachkräfte entstehen Verzögerungen häufig nicht bei der Personalsuche selbst, sondern in den anschließenden Einwanderungs- und Beschäftigungsprozessen. Unterschätzte Bearbeitungszeiten, fehlende Anerkennungen oder ungeeignete Vertragsbedingungen können einen geplanten Arbeitsbeginn verschieben und zusätzlichen Aufwand für HR verursachen.

Fehler Auswirkung Risiko
Bearbeitungszeiten für Visa unterschätzen Arbeitsbeginn verzögert sich Kandidat:innen entscheiden sich möglicherweise für ein anderes Angebot
Erforderliche Anerkennung von Qualifikationen überspringen Qualifikation und vorgesehene Tätigkeit passen nicht zu den Anforderungen Compliance- und Vergütungsprobleme
Nicht rechtskonforme Vertragsbedingungen verwenden Arbeitsvertrag erfüllt relevante Anforderungen nicht Rechtliche und finanzielle Risiken
EU Talent Pool als bereits vollständig nutzbar einplanen Ressourcen fließen in einen noch nicht verfügbaren Recruitingkanal Heute verfügbare Einwanderungswege werden zu spät genutzt

Zeitplanung beeinflusst die Einstellungschancen

Lange oder falsch eingeschätzte Verfahren können die Time-to-Hire für dringend benötigte Positionen erheblich verlängern. Für Kandidat:innen bedeutet ein unklarer Starttermin gleichzeitig weniger Planungssicherheit. Gerade bei gefragten Fachkräften steigt dadurch das Risiko, dass ein anderes Unternehmen mit einem besser vorbereiteten Einstellungsprozess schneller zum Abschluss kommt.

Einwanderung und Beschäftigung gehören zusammen

Auch Anerkennung, Aufenthaltsweg und Arbeitsvertrag sollten nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Stimmen Qualifikation, vorgesehene Tätigkeit oder Vertragsbedingungen nicht mit den jeweiligen Anforderungen überein, können zusätzliche Prüfungen und Anpassungen erforderlich werden. Für HR-Teams ohne eigene Immigration-Expertise erhöht sich dadurch der administrative Aufwand.

Beim EU Talent Pool besteht derzeit ein anderes Risiko: Unternehmen sollten ihre Personalplanung nicht von einem Recruitingkanal abhängig machen, dessen Plattform noch nicht vollständig verfügbar ist. Wer bereits heute internationale Fachkräfte einstellen möchte, sollte die bestehenden Einwanderungswege nutzen und den Talent Pool als künftige Ergänzung der Rekrutierungsstrategie einplanen.

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Internationale Fachkräfte sicher einstellen

Der EU Talent Pool kann Unternehmen nach seinem vollständigen Start einen zusätzlichen Zugang zu qualifizierten Kandidat:innen aus Drittstaaten eröffnen. Ein erfolgreiches Match allein macht daraus jedoch noch keine rechtskonforme Einstellung. Visa- und Aufenthaltsverfahren, Arbeitsvertrag, Payroll und gesetzliche Registrierungen bleiben weiterhin erforderlich.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Die bestehenden Einwanderungswege sind schon heute entscheidend, um dem Fachkräftemangel in Deutschland mit internationaler Rekrutierung zu begegnen. Der EU Talent Pool wird diese Möglichkeiten künftig ergänzen, nicht ersetzen. Wer die einzelnen Schritte frühzeitig koordiniert, kann Verzögerungen reduzieren und internationalen Fachkräften einen planbareren Einstieg ermöglichen.

Wie Deel internationale Einstellungen unterstützt

Welche Unterstützung sinnvoll ist, hängt davon ab, ob bereits eine eigene deutsche Gesellschaft besteht. Unternehmen mit eigener Gesellschaft können Deel Mobility nutzen, um Visa- und Einwanderungsprozesse für internationale Beschäftigte zu verwalten. Dazu gehören unter anderem Visa-Sponsoring, Einwanderungsunterlagen und die begleitenden Compliance-Prozesse.

Fehlt eine eigene deutsche Gesellschaft, kann Deel EOR als rechtlicher Arbeitgeber fungieren. Deel übernimmt in diesem Modell die Beschäftigung und Gehaltsabrechnung internationaler Mitarbeitender über die eigene lokale Gesellschaft und unterstützt die erforderlichen Visa- und Beschäftigungsprozesse. Damit lassen sich Arbeitsvertrag, Payroll und gesetzliche Registrierungen innerhalb eines zusammenhängenden Einstellungsprozesses abbilden.

Die beste Lösung war es, einen Employer of Record zu finden, der uns hilft, all diese großartigen Talente ins Unternehmen zu holen, ohne in diesen Ländern eine eigene Gesellschaft gründen zu müssen. [...] Es hat uns ermöglicht, weltweit sehr schnell einzustellen. In einem konkreten Fall haben wir an einem Mittwoch ein Angebot gemacht, am Freitag den Vertrag über Deel erstellt, und am Montag hat diese Person bereits bei uns angefangen zu arbeiten

Valeria Rosati,

HR Operations Lead bei Taktile

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FAQs

Der EU Talent Pool ist nicht ausschließlich für große Unternehmen vorgesehen. Nach dem vollständigen Start sollen Arbeitgeber in teilnehmenden Mitgliedstaaten unabhängig von ihrer Unternehmensgröße Zugang erhalten. Gerade für kleinere Unternehmen kann ein zusätzlicher Vermittlungskanal interessant sein, wenn eigene Ressourcen für die internationale Personalsuche begrenzt sind.

Die Nutzung des EU Talent Pools soll für Arbeitgeber und Arbeitssuchende kostenlos sein. Kosten können jedoch unabhängig davon im anschließenden Einstellungsprozess entstehen, beispielsweise für Einwanderungsverfahren, die Anerkennung von Qualifikationen oder die administrative Abwicklung einer internationalen Beschäftigung. Der kostenlose Zugang zum Talent Pool bedeutet daher nicht, dass eine grenzüberschreitende Einstellung insgesamt kostenfrei ist.

Der EU Talent Pool richtet sich grundsätzlich an Arbeitssuchende aus Staaten außerhalb der EU. Welche Kandidat:innen tatsächlich über die Plattform verfügbar sein werden, hängt nach dem Start jedoch unter anderem davon ab, wer sich registriert und welche Qualifikationen angeboten werden. Arbeitgeber sollten den Talent Pool daher als zusätzlichen Recruitingkanal betrachten und ihre internationale Personalsuche nicht ausschließlich darauf ausrichten.

Der EU Talent Pool ist kein bloßes Pilotprojekt, sondern basiert auf der bereits geltenden Verordnung (EU) 2026/1047. Allerdings befindet sich die technische Plattform noch im Aufbau. Einzelne nationale Schnittstellen und Funktionen werden schrittweise eingeführt, bevor das System voraussichtlich bis Ende 2027 vollständig einsatzbereit ist.

Der EU Talent Pool kann den Zugang zu qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten erleichtern, ist aber nur ein Aspekt beim Umgang mit dem Fachkräftemangel. Unternehmen benötigen weiterhin eine Personalstrategie, die beispielsweise Mitarbeiterbindung, Weiterbildung, attraktive Arbeitsbedingungen und eine vorausschauende Personalplanung berücksichtigt. Internationale Rekrutierung kann diese Maßnahmen ergänzen, insbesondere wenn benötigte Qualifikationen auf dem heimischen Arbeitsmarkt nicht ausreichend verfügbar sind.

Ja. Unternehmen können bereits heute prüfen, welche schwer zu besetzenden Positionen sich für die internationale Rekrutierung eignen und welche internen Prozesse dafür erforderlich sind. Dazu gehört auch, Zuständigkeiten für Recruiting, Einwanderung und Onboarding festzulegen. So lässt sich der EU Talent Pool nach seinem vollständigen Start leichter als zusätzlicher Vermittlungsweg in bestehende Prozesse integrieren.